Seite:Kant Critik der reinen Vernunft V 15.png

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Vorrede.

 Noch sind Gewißheit und Deutlichkeit zwey Stücke, die die Form derselben betreffen, als wesentliche Foderungen anzusehen, die man an den Verfasser, der sich an eine so schlüpfriche Unternehmung wagt, mit Recht thun kan.

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 Was nun die Gewißheit betrift, so habe ich mir selbst das Urtheil gesprochen: daß es in dieser Art von Betrachtungen auf keine Weise erlaubt sey, zu meinen und daß alles, was darin einer Hypothese nur ähnlich sieht, verbotene Waare sey, die auch nicht vor den geringsten Preiß feil stehen darf, sondern, so bald sie entdeckt wird, beschlagen werden muß. Denn das kündigt eine iede Erkentniß, die a priori fest stehen soll, selbst an: daß sie vor schlechthinnothwendig gehalten werden will, und eine Bestimmung aller reinen Erkentnisse a priori noch vielmehr, die das Richtmaaß, mithin selbst das Beispiel aller apodictischen (philosophischen[)] Gewißheit seyn soll. Ob ich nun das, wozu ich mich anheischig mache, in diesem Stücke geleistet habe, das bleibt gänzlich dem Urtheile des Lesers anheim gestellt, weil es dem Verfasser nur geziemet, Gründe vorzulegen, nicht aber über die Wirkung derselben bey seinen Richtern zu urtheilen. Damit aber nicht etwas unschuldigerweise an der Schwächung der-

selben
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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite (15). Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_V_15.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)