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eine Hälfte des Reinertrags der akademischen Ausstellungen dem hiesigen Künstlerunterstützungs-Vereine für seine Zwecke überwiesen, die andere jedesmal im folgenden Jahre zum Ankaufe von auf der Ausstellung befindlichen Kunstwerken sächsischer Künstler verwendet. Für einen jeden dieser beiden gemeinnützigen Zwecke konnte daher i. J. 1859 die Summe von 949 Thlr. 8 Ngr. 5½ Pf. abgegeben werden.

Eine Uebersicht der Summen, welche in den letzten 11 Jahren aus den Ausstellungserträgnissen den beiden vorgedachten Zwecken, je zur Hälfte, zugewendet werden konnten, giebt zugleich ein Bild von dem Umfange des Ertrags, welchen die Ausstellungen der bezüglichen Jahre lieferten und somit indirect von dem Umfange, in welchem sich das Interesse daran durch deren Besuch kund gab. Es betrug nämlich der verfügbare Reinertrag (mit Hinweglassung der Bruchtheile)

1849: 811 Thlr., 1850: 831 Thlr., 1851: 855 Thlr., 1852: 732 Thlr, 1853: 419 Thlr., 1854: 608 Thlr., 1855: 900 Thlr., 1856: 1151 Thlr., 1857: 1326 Thlr., 1858: 1556 Thlr., 1859: 1898 Thlr.

Zum Ankaufe von Kunstwerken sächsischer Künstler (s. o.) war im Jahre 1859 die Summe von 934 Thlr. 8 Ngr. 2 Pf. verfügbar, bestehend aus 120 Thlr., unverwendeter und reservirter Betrag aus d. J. 1857, 778 Thlr. 10 Ngr. 4 Pf. halber Reinertrag der Ausstellung des J. 1858 und 35 Thlr. 27 Ngr. 8 Pf. an Zinsen beider Beträge. Hiervon wurde mit allerhöchster Genehmigung das unter No. 348 des Katalogs i. J. 1859 wiederholt ausgestellte grosse Oelgemälde