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Die Gesammteinnahme belief sich im Jahre 1864 auf 2772 Thlr. 4 Ngr. 4 Pf. (1863: 2665 Thlr.). der Reinertrag auf 1206 Thlr 19 Ngr. 4 Pf.

Den bestehenden Bestimmungen gemäss wurde die eine Hälfte dieses Reinertrags an 603 Thlr. 9 Ngr. 7 Pf. sofort dem hiesigen Künstler-Unterstützungs-Vereine für seine Zwecke überwiesen, die andere Hälfte zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler im J. 1865 oder später bestimmt.

Für den letzgenannten Zweck war 1864 die Summe von 867 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. verfügbar. Hiervon wurde mit Allerhöchster Genehmigung auf den in Gemässheit des gutachtlichen Vorschlags der Ankaufs-Commission vom akademischen Rathe erstatteten Vortrag das unter Nr. 267 des Katalogs verzeichnete Oelgemälde von Eduard Leonhardi in Loschwitz bei Dresden: „Deutsche Waldlandschaft“ für 650 Thlr. angekauft und der Abtheilung für Werke vaterländischer Künstler in der Königl. Gemäldegalerie einverleibt. Der Ueberschuss von 217 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. wurde zu späterer Mitverwendung zurückgelegt.

Im Jahre 1865 steht für den gleichen Zweck die Summe von 859 Thlr. 2 Ngr. 3 Pf. zur Verfügung, bestehend aus dem so eben genannten Ueberschusse an 217 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf., der Hälfte des Reinertrags aus 1864 an 603 Thlr. 9 Ngr. 7 Pf. und den Zinsen beider Summen bis zum 30. Sept. d. J.