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dass diesem die eine Hälfte des ersteren an 71 Mk. 8 Pf. definitiv, die andere Hälfte aber vorschussweise mit dem Vorbehalte entnommen wurde, auch diese von einem künftigen Reinertragsantheile des Sächs. Künstlerunterstützungs-Vereins vorweg zu kürzen.

Der Fonds zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler bestand hiernach am 31. December 1878 (einschliesslich Zinsen bis dahin) noch aus 22 Mk. 60 Pf. in einem Sparkassenbuche und einer Gesammt-Forderung von 364 Mk 45 Pf. an einen künftigen Reinertragsantheil des Sächs. Künstlerunterstützungs-Vereins. Unter diesen Umständen ist von der Bestellung einer Ankaufs-Commission auch für das Jahr 1879 abzusehen gewesen.

Dresden, den 16. Mai 1879.