Seite:Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum.djvu/22

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und in der Ober-Lausitz Evangelische Landstände Vögte der Catholischen Clöster sind.


Bey der alten Brüder-Kirche haben König Podiebrad und Uladislaus, Kaiser Maximilian II. und Rudolph II., darnach die Piasten-Fürsten in Schlesien, und dann ihr Erbnehmer Elector Brandenburg.; in Polen aber einige Palatinen hinter einander dieses Amt geführt. Weil sich aber seit An. 1699. von den Grossen der Erden niemand mehr nach den Brüdern umgesehen, so hat deshalber eine neue Einrichtung gemacht werden müssen, die zugleich alles, was nach dem Jure publico in der Materie den Souverainen gehöret, für dieselben sorgfältig reservirt und bewahrt, sich aber in die Grenzen eines simplen Syndicats und Vorbitter-Amts, auch in Ansehung der Etablissemens, Colonien und Anstalten, eines Hausvater-Amts, aufs engeste einschliesset.

Dermalen repräsentirt dieses Amt Herr Heinrich der XXVIIIte Reuß, Graf und Herr von Plauen etc., der als ein directer Nachkomme der Böhmischen und Schlesischen Fürsten, die das Brüder-Volk zu erst in Schutz genommen, auf ausdrückliches Verlangen des sel. Grafen Christian Renati von Zinzendorf, (welcher die Anwartschaft auf dieses Amt abgelehnet und mit nichts als Seelen-Geschäften zu thun haben wolte) zugleich mit seiner Gemahlin, die zu dieser Kirchen-Pflege ein doppeltes Recht ihrer Vorfahren hatte, von dem Ordinario Fratrum zu seines obgenanten einigen Sohnes Erben erklärt worden. Er führet in England den daselbst in solchen Fällen gewöhnlichen Namen eines Lord Deputy, und hat überhaupt die Seniores politicos und die Agenten der Brüder-Kirche; insbesondere aber den Canzler, Vice-Canzler und Steward (Aufseher der Güter) zu seinem Collateral-Rath.