Seite:Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum.djvu/28

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vom Anfang her und ihres Beweises im Geist und in der Kraft, von den Gemeinen und ihren Arbeitern gar gern erkannt. Ihr Haupt-Geschäft ist, die Trennung der Brüder von der Landes-Religion zu verhüten, dem Anwachs der Gemein-Orte entgegen zu stehen, und zu sorgen, daß die Diaspora[1] der Kinder GOttes, die mit der Brüder-Kirche in einer Seele vereinigt sind, nicht aufhöre und sich in einem sichtbaren Leib, was man Gemein-Orte oder Dörflein nennt, verliehre. Zu welchem Ende ein Oeconomus beym Wehr- Lehr- und Nehrstande des Landes, wo er ist, und gemeiniglich von jederman geliebt und vor rechtschaffen erkannt wird, allen seinen Credit dahin anzuwenden pflegt, daß man die erweckten Seelen in der Diaspora durch nichts aufbringe, sondern in ihrem Lande und Ort geruhig und still hin leben und sich ehrlich nehren lasse.


§. XXI.
Ordinationes.

Die Ordinationes in der Brüder-Kirche geschehen beym Beschluß des Synodi, unter der gewöhnlichen Kirchen-Litaney, nach einer darinnen besonders ausgedruckten Fürbitte für das Amt, und gemeiniglich nach einer von dem Amt gehaltenen Rede des Consecratoris, mit Auflegung der Hände und einem auf die Person gerichteten Gebet und Segen.

S. Vorstellung Num. I.

Die Bischöfe werden ordinär von dreyen auß ihrem Mittel ordinirt. Die Chor-Episcopos kan ein Catholicus nebst einem Chor-Episcopo ordiniren. Die Seniores politici werden von den Bischöfen, die Ordinarii von den Chor-Episcopis und die Diaconi von einem Bischof und dem Archi-Diacono, der allezeit ein Priester ist, consecrirt.

Sie haben aber auch Diaconissas, die dem weiblichen Geschlecht, äusserlicher Ordnung und Anständigkeit halber, wie die Diaconi dem ihrigen, dienen. Dieselben werden nicht nur


  1. Verstreuung 1. Petr. I. 1.