Seite:Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum.djvu/30

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des Landes und der Umstände, am besten zupassende, Ordnung und Zucht, die in einer Macht zu bessern besteht, und zum nächsten Zweck hat, den Misbrauch Christlicher Freiheit und sonderlich der grossen Gewissens-Freiheit innerhalb, und das Aegerniß bey denen, die draussen sind, zu verhüten: Jedoch mit der Vorsicht, daß sie nicht noch was ärgeres, nemlich Heuchler mache. Zu dem Ende haben sie es, in allen blos geistlichen Sachen, von vorne her so eingerichtet, daß weder jemand zum Guten genöthiget oder ihm etwas aufgedrungen wird, das er noch nicht aus völliger Bewußtheit seines Mangels und der Kostbarkeit der Sache herzlich begehrt; noch von iemand etwas gefordert wird, das er nicht hat. Hingegen ist in ihren Gemein-Orten, besonders durch die Ordnungen der Chöre, alles möglichst darauf angestellt, daß niemand zu Vergehungen Gelegenheit finde. Wenn aber gleichwol sich jemand vergehet, in Sachen, davon die Weltliche Obrigkeit keine Notitz nimmt; so verfällt er, nach Befinden der Umstände und seiner persönlichen Gemüthsstellung, in eine gelindere oder schärfere Zucht, so wie sie ihm eben am ehesten und gründlichsten zur Besserung gedeihen kan; Verführer aber werden auf immer aus ihren Gemein-Orten verwiesen, nach Maasgabe ihrer Litaney: Alle Verführer entferne von deinem Volk! bringe alle Irrige und Verführte wieder! Und daher mag das widersprechende Urtheil gekommen seyn, daß einige ihre Kirchen-Zucht, (da doch keine an die Härte der alten Canonum langen kan) hart und scharf genannt haben; welches auch in Ansehung der Verhütung einer Sache nicht zu läugnen ist: Andern aber das Verfahren mit Irrigen und Verführten, die man nicht verderben, sondern conservirt und gebessert sehen wollen, zu lax und gelinde gedünket hat, besonders an solchen Orten, wo die Obrigkeiten nicht, mit Rücksicht auf diese Lindigkeit des geistlichen Hirten-Amts, desto genauer in allen bürgerlichen Sachen zu regieren gewußt haben.