Seite:Kurze Topographie und Geschichte der Kreis-Stadt Rothenburg.djvu/26

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Verfassung der Stadt.
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Die Stadt Rothenburg hat wohl seit ihrer Gründung und Erbauung von dem jedesmaligen Besitzer oder Inhaber der Burg und des Gutes abgehangen, indem dieser nicht nur die Gerichtsbarkeit (obere und niedere) und die Polizei handhabte, sondern auch den Stadtbewohnern allerlei Dienste auferlegte, und die Verwaltung der Stadtangelegenheiten durch die von ihm bestätigten Bürgermeister besorgte. So war die Stadt der Gutsherrschaft erbunterthänig. Jedoch seit sie unter Preußischer Hoheit steht, und besonders seit man anfing, die veralteten Formen zu zerbrechen, und dem Bürger wie dem Bauern mehr persönliche Freiheit zu gewähren durch Ablösung von Diensten und Servituten, hat sich auch die Verfassung der Stadt ganz geändert.

Eine Hauptveränderung war die 1833 geschehene Einführung der Städteordnung, von der schon oben die Rede gewesen ist. Damit verbunden ist die Ausübung der Polizei im Stadtbezirke. Im Jahre 1835 kam endlich die Ablösung der Dienste und Servituten zu Stande, wodurch namentlich die Ackerbürger in den Stand gesetzt sind, ihre eigene Feldwirthschaft mit mehr Nachdruck, Ordnung und Regelmäßigkeit zu betreiben, und dadurch ihren Feldern einen höhern Ertrag abzugewinnen.

Von den frühern Bürgermeistern kennen wir Andreas Rehnitzsch, der 1598, und Tobias Vaccan, der 1673 vorkommt, und aus neuerer Zeit seit 1766, George Weinhold, welcher 38 Jahre, Sandmann, welcher 9 Jahre, Gottlob Vogt, welcher 2 Jahre, Haache, welcher 4