Seite:Letzte Stunden, Tod und Begräbniß des hochwürdigen Herrn Pfarrers Wilhelm Löhe.pdf/10

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lassen, ich komme zu euch – mit diesem Wort des scheidenden Erlösers an Seine Jünger tröstete man sich. Ein Halleluja über dem Leben und Sterben des Mannes, der unter uns war wie ein brennend und scheinend Licht, in dessen Glanz wir eine Weile fröhlich sein durften – ein Hosianna für uns, seine verlassene, verwaiste Heerde – dann giengen wir heim, ein jeder in das Seine.

 Das war der 2. Januar 1872 in Neuendettelsau, der Tag der uns unvergeßlich bleiben wird alle Tage unsres Lebens, der die Erinnerungen an den Seligen wecken wird, so oft er im Laufe der Zeiten sich jähret, der ihm frische Kränze auf sein Grab und in unsere Herzen ein nie welkendes Andenken schaffen wird, bis der letzte von uns allen gleich ihm versammelt sein wird zu seinen Vätern.

 Der 5. Januar war der Tag der Bestattung der theuren Leiche. Von fern und nah waren sie herbeigeeilt, die dem großen Todten das Geleite geben wollten zu seiner letzten Ruhestatt. Von Ansbach waren die beiden Herrn Consistorialräthe gekommen, die theol. Facultät von Erlangen hatte in der Person des Herrn Professor v. Zezschwitz einen Vertreter gesendet, auch Freiherr v. Eyb, der Patron der Pfarrei, war persönlich erschienen, und sonst noch eine große Menge hoch und niedrig aus allen Ständen. Alles begehrte noch einmal die geliebte Leiche zu sehen, die im Vorplatze des Pfarrhauses umgeben von Blumenschmuck und brennenden Kerzen im offnen Sarge lag, freilich nicht mehr so schön anzusehen wie in den ersten Stunden nach dem Tode, sondern bereits entstellt von des Todes Ungebärde. Schwer fand man sich von allen Seiten in den so oft und so bestimmt ausgesprochnen Wunsch des Seligen, daß an seinem Grabe alles Gedränge und Menschenwort unterbleiben sollte. Allein dieser Wille war zu entschieden ausgesprochen worden, als daß man ihn durch irgend eine Deutung hätte umgehen dürfen. Mit aufgehobenem Finger hatte er noch einige Monate vor seinem Tode seinen Kindern eingeschärft: „Niemand soll an meinem Grabe reden. Ich will keine Leichenpredigt haben. Eine Diakonissenleiche laßt ihr mir halten.“ Wir erkannten es deshalb alle für Pflicht den Willen unseres Todten zu ehren. Verachtet man doch eines Menschen Testament nicht. Es war diese Bestimmung nicht blos Demut, sondern auch Weisheit, und wenn sie auch eine Verlegenheit herbeiführte, so half sie andrerseits über viele Verlegenheiten und Schwierigkeiten hinüber. Freilich fehlte es bis in die letzte Stunde hinein nicht an Versuchen, die Festigkeit unseres Entschlusses auf die Probe zu stellen. Da aber trat Herr Decan Müller von Windsbach ins Mittel und sagte, er habe als Capitelsvorstand doch zunächst Recht und Pflicht am Grabe zu reden, aber er füge sich dem auch ihm kund gegebenen Wunsch des Seligen. „Menschenlob – sagte er – wollte er abschneiden, und es ist Sinn und Weisheit hinter dieser Anordnung. Was wäre auch unser armes Menschenwort