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Fund der Kleider des Opfers am 9. Januar 1901 unweit der Fundstelle des Kopfes.

Läge ein Mord aus gewöhnlichen Beweggründen vor und wären die Thäter unter den Christen zu suchen, so hätte unter den vielen Mitwissern sich sicherlich ein Angeber gefunden, um die hohe staatliche Belohnung von zwanzigtausend Mark sich zu verdienen.

Nur der Zusammenhang im Judentum und die berechtigte Befürchtung, daß der Angeber selbst und womöglich auch dessen Familie der Rache der Mörder verfallen würden, macht es erklärlich, daß selbst eine so hohe Summe keinen der vielen Mitwisser zum Verrate zu verlocken vermag.

Schon diese allgemeinen Erwägungen führen logisch auf eine Thäterschaft aus der Mitte der Judenschaft. Auch im einzelnen sind genügende Thatsachen ermittelt, um den Beweis dafür als erbracht anzunehmen. Man müßte nur fest zugreifen und nicht vor den ,,Juden" halt machen.

Wir teilen nicht den Standpunkt, daß die christlichen Zeugen, deren Aussagen in dem Winterschen Mordprozesse Juden belasten, meineidige Leute und unglaubwürdig sind. Eine solche Beurteilung von christlichen Zeugen pflegt in anderen Strafprozessen nicht einzutreten. In der Winterschen Mordsache aber von der allgemeinen Regel eine Ausnahme zu machen, dazu liegt ein fachlicher Grund nicht vor, es sei denn, daß man im allgemeinen die Christen als Staatsbürger zweiten Ranges ansieht. Gesetzlich ist ein solcher Standpunkt bisher indessen noch nicht festgelegt worden.

Wenn daher jemand sich bei seinen Handlungen von der Annahme leiten ließe, daß dem christlichen Eide weniger Bedeutung beizulegen sei, als der eidlichen Bekundung eines Juden, so würde er offenbar ungesetzlich handeln.

Geht man aber davon aus, daß auch christlichen Zeugen in der Winterschen Mordsache der sonst übliche Glaube beizumessen ist, so stellt sich zunächst auf Grund ihrer Aussagen

Der vermutliche Verlauf der Ermordung des Ober-Tertianers Ernst Winter

in folgender Weise dar: In den Tagen des 14., 15., 20. und 21. April 1900 hatten die Juden ihr Osterfest. Aus diesem oder einem sonstigen Grunde bedurfte die einflußreiche jüdische Mördersekte frischen Christenblutes. Die Stadt Konitz war ausersehen, das Schlachtopfer zu liefern und das Lokal zur Schächtung zu stellen. Ein Teil der in Konitz ansässigen Juden ist in das Geheimnis gezogen worden, und es haben Geldsammlungen für die entstehenden Unkosten stattgefunden. Als passendes Lokal dazu konnte das Haus und der zur Zerlegung von Tierkörpern eingerichtete Keller des Fleischermeisters Adolf Lewy mit seinen doppelten Eingängen vorn von der Danzigerstraße, hinten von der Mauergasse (Rähmgasse) gelten.

Von seiten mehrerer Juden sind Schritte gethan worden, um am 11. März einen passenden jungen Christen in des Lewysche Haus zu locken.

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p046.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)