Seite:Liebermann- Blutmord Konitz- p073.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


Die staatsrechtliche Stellung der Juden im Deutschen Reiche

Alle diese Thatsachen drängen unwillkürlich auf eine Betrachtung über die Stellung, die die Juden heute in dem staatlichen Organismus des Deutschen Reiches einnehmen. Der Konitzer Mord mit seinen Folge-Erscheinungen hat deshalb das ungeheure Aufsehen erregt und die Gemüter der Deutschen, ja vielfach auch der Bürger anderer christlichen Staaten in Erregung gebracht, weil er ein wahrhaft unheimliches Licht auf die machtvolle staatsrechtliche Stellung der Juden wirft.

Als ein fremder Stamm mit einer besonderen Stammesreligion haben die Juden Aufnahme in den christlichen Staatsgebilden Europas gefunden. Sie haben sich nicht damit begnügt, daß ihnen die Wirtsvölker volle Freiheit und Sicherheit im Erwerbsleben gewährten, sondern haben zu erreichen gewußt, daß auch alle politischen Schranken niedergeworfen worden sind.

Im neuen Deutschen Reiche ist der eingewanderte jüdische Volksstamm wirtschaftlich und politisch gleichberechtigt mit der christlich-deutschen Bevölkerung. Ein volles Menschenalter ist seit der Juden-Emanzipation vergangen, und es ist eingetreten, was mit Naturnotwendigkeit eintreten mußte: Aus dem früher herrschenden deutschen Volksstamm ist der beherrschte geworden.

Die Juden sind die zur Zeit in Deutschland herrschende Rasse geworden, und sie fühlen sich ihrer Herrschaft bereits derart sicher, daß eine abergläubische Sekte aus ihrer Mitte den von ihnen unterworfenen Deutschen sogar eine Blutsteuer in der Form dieser sog. Ritual-Morde aufzuerlegen wagt. Drei solcher gleichartigen Morde in Deutschland sind straflos geblieben. Was aber straflos ist, das gilt schließlich für erlaubt und darf wiederholt werden. Daher die berechtigte Frage der „Germania“ in dem oben abgedruckten Artikel: „Ob das Leben der Christen-Kinder noch sicher ist, ob Morde an Christen-Kindern in Deutschland noch bestraft und gesühnt werden?“

Man betrachte die gleichartigen Erscheinungen in den staatlichen Maßnahmen bei den Ritual-Morden in Skurz, Xanten und jetzt in Konitz, und man bemerkt unwillkürlich die Anwendungen eines ganz bestimmten Systems, dessen Fehler in die Augen springen, das aber die Straflosigkeit der Mörder im Rahmen der staatlichen

Empfohlene Zitierweise:
Max Liebermann von Sonnenberg: Der Blutmord in Konitz. Berlin: Deutschnationale Buchhandlung und Verlags-Anstalt, 1901, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Liebermann-_Blutmord_Konitz-_p073.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)