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Seite:Meyers Universum 9. Band 1842.djvu/178

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Fremde Unterhalt zu verschaffen und später, unter veränderten Verhältnissen, wurden mehre der Einzelstiftungen vereinigt, und in dem Maße, als sich der Kreis der Wissenschaft selbst erweiterte und ihr Baum verzweigte, auf ihre Kosten neue Lehrstühle (Collegien) gegründet. So sind nach und nach aus unscheinlichen Anfängen jene großartigen Anstalten im Schooße der englischen Hochschulen hervorgegangen, die denselben ein ganz eigenthümliches Leben verleihen, ein Leben, das sich unter den mittelalterlichen Formen gar wunderlich ausnimmt. Die Universitäten neuerer Gründung, sowohl in Schottland und Ireland, als auf dem festen Lande, haben diese Einrichtungen nicht; denn das Motiv lag in den frühmittelalterlichen Zuständen, nicht in den spätern. In Paris, und auf den italienischen Universitäten, wo Gleiches früher bestand, da ist es untergegangen in den Stürmen der Revolutionen und Kriege, oder ein Raub geworden der Fürsten, welche ihre Gier nach den Stiftungsfonds gemeinlich geschickt genug unter der Hülle reformirender, verbessernder Einrichtungen zu verbergen verstanden. Cambridge besitzt 18 dieser Colleges und Halls, wo die Studirenden unter einer mehr oder weniger klösterlichen Regel großentheils wohnen und speisen. Die vorzüglichsten sind: Trinity-College (es hat jetzt 1660 Zöglinge), St. Johns College (1100), Queens-, Cajus-, Christi- und Emmanuel-College. Verschiedene Grade bezeichnen die Qualität der Insassen. Die Häupter (Vorstände) sind die Profoße und Meister (Prevosts and Masters). Der 2te Rang ist der Fellows. Alle Colleges zusammen haben 30 Fellows. Sodann folgen die adelichen Graduirten, Doktoren und Magister. Diese, so wie 4) die bürgerlichen Doktoren, 5) die Baccalauren des Rechts und der Medizin, und 6) die Magister der freien Künste haben im Universitätssenate (der über allgemeine Angelegenheiten berathet), das Stimmrecht; 7) die Fellow Commonors sind junge, vornehme Studiosen, welche der klösterlichen Regel nicht strikt unterworfen sind, aber das Recht haben, an den Tafeln der höhern Grade zu speisen; 8) die Pensioners und Scholars sind Studenten ohne weitere Auszeichnung, die gegen Zahlung einer mäßigen Summe Wohnung und Kost in dem Collegium haben und 9) die Besitzer der Freistellen, die Armen, mit dem legalen Nicknamen Sizars. Letztere verrichten gegen Bezahlung nicht selten untergeordnete Dienstleistungen für die Vornehmen und höher Graduirten; Fleiß und Demuth haben in der That eine Menge Mittel zum Erwerb, und mancher ganz arme Student schafft sich in wenigen Jahren die Mittel, sich für immer seiner gedrückten Lage zu entziehen und höhere Laufbahnen zu betreten.