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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 16

der Volkszählung (Berl. 1861); Derselbe, Die Aufgaben des Zählwerkes im Jahr 1880 (in der „Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus“ 1879); „Konferenz der Direktoren der statistischen Büreaus deutscher Städte“ (Berl. 1879); die betreffenden Teile der „Preußischen Statistik“ und der „Statistik des Deutschen Reichs“; Körösi, Projet d’un recensement du monde (Par. 1881); v. Scheel, Zur Technik der V. (in den „Jahrbüchern für Nationalökonomie“ 1869).

Vollblut, s. Viehzucht, S. 195.

Vollblütigkeit (griech. Plethora), eine Körperkonstitution, bei welcher die Blutgefäße dauernd einen hohen Füllungsgrad darbieten, bei der die Gewebe gut ernährt werden und ein ziemlich reichlicher Fettansatz besteht. Die V. ist also nicht als Krankheit, sondern als normaler Zustand aufzufassen. Hiervon zu unterscheiden ist die abnorme V. einzelner Organe, namentlich in dem venösen Teil ihrer Blutgefäße, welche durch mechanische Hindernisse im Kreislauf, wie man sagt „durch Blutstauung oder Stockung“, zu stande kommt (s. Hyperämie). Beinahe veraltet ist der Ausdruck der serösen Vollblütigkeit, bei welcher man sich eine Vermehrung der Blutmenge denkt, welche nur in einseitiger Zunahme des Blutwassers ohne gleichzeitige Zunahme der roten Blutkörperchen ihren Grund findet. Die sogen. seröse V. ist eigentlich das Gegenteil von dem, was der Name besagt, nämlich eine Verarmung des Bluts an zelligen Bestandteilen bei etwa normaler Menge des Plasmas; sie kommt bei bleichsüchtigen Personen sowie nach bedeutenden oder oft wiederholten Blutverlusten vor. Eine krankhafte V. gibt es nicht, da exakte Versuche von Worm-Müller bewiesen haben, daß der Organismus jedes Zuviel an Blut, das ihm künstlich durch Transfusion zugeführt wird, sofort durch Zerfall der Blutkörper und Ausscheidung derselben durch den Harn ausgleicht. Vgl. Cohnheim, Allgemeine Pathologie (2. Aufl., Berl. 1882).

Volldruckmaschine, eine ohne Expansion arbeitende Dampfmaschine.

Vollenhove (Stad-V.), Stadt in der niederländ. Provinz Overyssel, am Zuidersee, hat ein schönes Rathaus und (1887) 707 Einw., welche von Viehzucht, Fischerei (Räuchern von Fischen) u. Schiffahrt leben.

Vollgraff, Karl, staatswissenschaftl. Schriftsteller, geb. 4. Nov. 1794 zu Schmalkalden, war erst bei der westfälischen Kriegsverwaltung angestellt, studierte dann in Marburg und Göttingen die Rechte, wurde 1820 Privatdozent und 1824 Professor der Staatswissenschaften in Marburg und starb daselbst 5. März 1863. Von seinen Schriften, von denen mehrere die Befähigungslosigkeit der neuern europäischen Völker zum Staatsleben und den Vorzug des ständischen Systems vor dem Repräsentativsystem für die germanischen Völker zu beweisen versuchen, sind hervorzuheben: „Vermischte Abhandlungen“ (Marb. 1822 bis 1823, 2 Bde.); „Die deutschen Standesherren“ (Gieß. 1824); „Revision verschiedener deutschrechtlicher Theorien“ (Heidelb. 1826); „Die Systeme der praktischen Politik im Abendland“ (Gieß. 1828–29, 4 Bde.); „Die historisch-staatsrechtlichen Grenzen moderner Gesetzgebungen“ (Marb. 1830); „Die Täuschungen des Repräsentativsystems“ (das. 1832); „Versuch einer wissenschaftlichen Begründung sowohl der allgemeinen Ethnologie durch die Anthropologie wie auch der Staats- und Rechtsphilosophie durch die Ethnologie“ (das. 1853–55, 2 Bde.; neue. Ausg. von J. Held, Frankf. a. M. 1864).

Vollhuf, eine abnorme Form der Pferdehufe, wobei die Hornwand abgeflacht und eingebogen, die Hornsohle dagegen hervorgewölbt ist. Der V. ist meist eine Folge ungeeigneten Beschlags der Platthufe (s. d.) kann aber auch durch Krankheiten (Rhehe) entstehen. Er läßt sich nicht zu einem normalen Huf umgestalten; aber bei Anwendung starker und genügend breiter Hufeisen und guter Hufpflege können die mit V. behafteten Pferde oft noch viele Jahre in langsamem Arbeitsdienst benutzt werden. In einzelnen Pferdeschlägen und -Familien (dänische und belgische Pferde) ist eine weiche, wenig widerstandsfähige Struktur des Hufhorns und mit derselben die Anlage zum V. erblich. Solche Tiere sind daher nicht zur Zucht zu benutzen.

Volljährigkeit (Großjährigkeit, Majorennität), s. Alter, S. 419.

Vollkugel, s. Geschoß, S. 213.

Vollmacht (Mandat), der einer Person (dem Bevollmächtigen, Mandatar) seitens einer andern gegebene Auftrag zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers, Mandanten); auch die über den Abschluß eines Bevollmächtigungsvertrags (Vollmachtsauftrags) ausgefertigte Urkunde, durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert (s. Mandat).

Vollmachtgiro, s. Wechsel (Prokura-Indossament).

Vollmar, Georg Heinrich von, sozialdemokrat. Agitator, geb. 7. März 1850 in München als Sohn eines höhern Ministerialbeamten, wurde in einem Benediktinerkloster erzogen, trat darauf als Fähnrich in ein bayrisches Kürassierregiment und machte als Leutnant 1866 den Krieg gegen Preußen mit. 1867 trat er als Freiwilliger in das päpstliche Heer, kehrte jedoch sehr bald wieder in die Heimat zurück, um nach Absolvierung seiner Studien auf einem Polytechnikum in den Dienst der Generaldirektion der bayrischen Verkehrsanstalten zu treten. An dem französischen Feldzug 1870/71 nahm er als Kriegstelegraphenbeamter teil, wurde bei Blois schwer verwundet und in der Folge als Ganzinvalide pensioniert. Während seiner langwierigen Krankheit betriebene Studien führten ihn zum religiösen, politischen und sozialen Radikalismus; 1876 bekannte er sich offen zur sozialdemokratischen Partei, wurde 1877 Leiter der „Dresdener Volkszeitung“ und schon 1878 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 1879 ging er nach Zürich und studierte zuerst an der dortigen Hochschule, 1880 an der École de droit zu Paris Staatswissenschaften. 1881–87 war er Mitglied des Reichstags und ist seit 1883 Mitglied des sächsischen Landtags. 1886 wurde er in Freiberg zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Er schrieb: „Waldverwüstung und Überschwemmung“ (Leipz. 1877); „Der gegenwärtige Stand der Waldschutzfrage“ (das. 1880); „Der isolierte soziale Staat“ (Zürich 1880).

Vollon (spr. wollóng), Antoine, franz. Maler, geb. 20. April 1833 zu Lyon, machte seine Studien auf der dortigen Akademie und ging dann nach Paris, wo er sich bei Ribot weiterbildete und 1864 sein erstes Bild ausstellte. Er malte anfangs Stillleben, besonders von Seefischen, Blumenstücke, Kücheninterieurs u. dgl. m. mit kräftiger, glänzender Färbung und derber, realistischer Auffassung, später auch Landschaften. Eine besondere Virtuosität entfaltet er in der Wiedergabe von Rüstungen und Waffen, wobei er den Glanz des Metalls täuschend nachzuahmen weiß. Ein derartiges Bild besitzt das Luxembourgmuseum. 1878 erhielt er das Offizierskreuz der Ehrenlegion.

Vollschiff (Fregattschiff), dreimastiges, größeres Segelschiff, bei welchem auch der hinterste Mast, zum Unterschied von einem Barkschiff, zwei Stengen und Raaen führt. Vgl. Schiff, S. 460 (Tabelle B)[WS 1].

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die genannte Tabelle befindet sich beim Artikel Schiffahrt.
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 16. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 276. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b16_s0276.jpg&oldid=- (Version vom 5.12.2024)