Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du auf dieser Seite.
- Bescheid
- In Sachen
- des Kriegs- und Domainen-Rath Schantz nachgelassenen Witwe Klägerin
- wider
- den Studiosum iuris George von Uslar aus dem Hanöverischen, jetzo alh[ier] Beklagten
schuldige Haußmiethe
betreffend.
Wird diese Sache, nach ihrer Beschaf- /
fenheit ex officio dahin abgethan, /
daß Beklagter schuldig seyn, der /
Klägerin die Haußmiethe quaest[ionis] /
von Drey Viertel Jahren zu bezah- /
len, und ist demselben zu deren /
abtrag, jedoch nach abzug, der ab- /
schläglich bezahlten einen Louisd’or /
à sechs R[eic]h[s]t[a]l[e]r, eine Frist von acht //
Empfohlene Zitierweise:
: Mietschulden, Urteil und Widerspruch. , Marburg 1771, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mietschulden,_Urteil_und_Widerspruch.pdf/1&oldid=- (Version vom 15.2.2021)
: Mietschulden, Urteil und Widerspruch. , Marburg 1771, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mietschulden,_Urteil_und_Widerspruch.pdf/1&oldid=- (Version vom 15.2.2021)