Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 086.jpg

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Verwirklichung dieser Stiftung rührte von dem Markgrafen Ernst Friedrich her und trug deßwegen den Namen: Ernestinischer Convict. Von seiner Einrichtung, von seinen täglichen Andachtsübungen, auch von seinem Schicksal, wie die Anstalt seit 1634 im 30jährigen Kriege auf lange Jahre stille stand, 1653 einen väterlichen Schaffner an Samuel Beyerbeckh bekam, aber in dem neuen Kriege seit 1675 von 12 oder 13 Convictoristen auf 7, seit 1678 auf 4 Alumnen heruntersank, und ihren gemeinsamen Kosttisch daher ganz verlor, ist Seite 28 ff. und 53 erzählt worden. Die Entschädigung, die jeder Convictorist dafür erhielt, bestand aus einem wöchentlichen Kostgelde von 40 Kreuzern, wozu er aber außerdem jährlich 7 Malter Frucht und, der ursprünglichen Stiftung gemäß, 2½ Ohm Wein bezog. Die gemeinsame Wohnung im Gymnasium blieb bis zu dem Zerstörungsjahre 1689, war 10 Jahre später bei der Wiedereröffnung des Durlacher Gymnasiums in dem kleinen für dasselbe interimistisch gekauften Hanse nicht wieder möglich und wurde überhaupt, auch nach dem Frieden von 1714, nie mehr hergestellt. Selbst die Entschädigung in Geld und Naturalien, welche 1678 bis 1689 verwilligt worden war, reichte man nicht mehr, obwohl Bulyowsky 1710 und die folgenden Rectoren es dringend verlangten. – Die Rentkammer pflegte zu antworten, dem edlen Geiste der für das Gymnasium gegründeten fürstlichen Stiftungen werde zwar bei gegenwärtiger durch so viele unverschiebliche Ausgaben bedrängten Zeit in anderer Weise mit sehr großen auf das Gymnasium verwendeten Kosten Genüge gethan; doch wolle man diesseits auch der künftigen Wiederherstellung des Convictes nicht widerstreben, obwohl für dessen wirkliche Stiftung nicht das allermindeste Dokument vorgewiesen werde[1]. – Vergebliche Verhandlungen über diese Herstellung schleppen sich durch die Akten der Anstalt bis zum Jahre 1786, wo sie ganz aufhörten.


  1. Tu tabulas quaeris Heracleensium publicas, quas Italico bello, incenso tabulario, interiisse scimus omnes. Cic. pro Arch. 4, 8.