Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 095.jpg

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selten vor; aber häufig sind die Klagen der Lehrer, die Durlacher Jugend sei eben von Natur rauh und auffallend viele Durlacher Eltern besitzen „keine sonderliche Hochachtung der studiorum“. – So klagte namentlich Boye 1720. – Doch schon in der Kirchenrathsinstruction von 1629 wird über die wilde Durlacher Jugend geklagt.

Wünschen wir einige Proben früherer Disciplinarverordnungen, um sie mit unseren jetzigen zu vergleichen, so finden wir in §. 50 des Lehrplanes vom 18. Februar 1837 „den Besuch der Wirths- und Kafehäuser und die Zusammenkünfte zum Spielen und Trinken“ verboten; aber das 2. Capitel der Schulgesetze von 1705, die wir Seite 91 als die ältesten unter den noch vorhandenen bezeichnet haben, bedroht „alle Laster, darunter auch das unordentliche Auslaufen in Wirthshäuser und Spielplätze“. – Und während der jetzige Lehrplan §. 49 die Schüler „zur Beobachtung der Ordnung und des Anstandes in und außer der Schule verpflichtet“, sehen wir die gleiche Vorschrift durch das 2. Capitel der Schulgesetze von 1705 in der Redeweise jener Zeit so ausgedrückt: „Alles Schwärmen, Johlen, Graggelen und Balgen auf denen Gaßen soll alles Ernstes abgewendet und die Uebertreter mit empfindlichen Strafen angesehen werden“. – Vom Tabakrauchen reden sie noch nicht; aber mit Entrüstung klagt am 2. Juli 1720 der Prorector Malsch darüber, daß die Durlacher Studiosen „Tabak schmauchen, wie denn das liederliche Tabaktrinken als Charakter eines Studiosi bei ihnen aufgekommen ist.“ – Auch in lateinisch geführten Tagebüchern unserer damaligen Landleute wird Rauchen mit „sorbere tabacum“ gegeben. – Ebensowenig als in den Schulgesetzen von 1705 ist dieses durch fremde Soldaten während des 30jährigen Krieges an den Oberrhein gekommene Rauchen in der sorgfältigen Schilderung erwähnt, welche der Ephorus Fecht 1689 von dem Gymnasium entworfen hat, nachdem in den Kirchenvisitationsberichten seines Vaters, des Decans Fecht zu Sulzburg, 1662 ff. so oft gegen das unter den Bauern eingerissene „Tabaktrinken“ geeifert worden war.