Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 106.jpg

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war man unter der Regierung des Markgrafen Friedrich VII. im Begriff, die 600 Gulden, welche der freigebige Schaffner Samuel Beyerbeckh eigens zur Vermehrung der Gymnasialbibliothek bestimmte, auf den Ankauf des schönen Büchervorrathes eines Basler Gelehrten Battier zu verwenden, und den Bibliotheksaal der Anstalt beträchtlich zu erweitern; da kam der unheilvolle orleanische Krieg, durch welchen 1689 auch die zweite Büchersammlung zu Grunde ging.

Um die jetzige dritte Sammlung anzulegen, fehlte es in den ersten Jahren des kümmerlich wiederhergestellten Gymnasiums zu Durlach nicht blos an Raum. In den Schulgesetzen von 1705 steht cap. 16, § 12: Falls das Gymnasium wieder mit einer Bibliothek versehen wird, führt der Rector die Aufsicht und den Catalog über dieselbe. – Sie war nämlich schon früher immer durch ihn verwaltet worden und als sie in den ersten Zeiten der Verpflanzung des Gymnasiums nach Karlsruhe endlich wieder zu entstehen anfing, blieb sie unter der Verwaltung des jeweiligen Rectors bis 1797, von wo an sie viel zweckgemäßer immer einem der Lehrer anvertraut wurde. Daß von ihr zu Durlach im Jahr 1720 aus den Seite 40 geschilderten finanziellen Gründen noch gar keine Spur vorhanden war, ist einer der zahlreichen Gegenstände, worüber die Berichte des damaligen Rectors Boye bittere Klagen führen, zumal da auch die Hofbibliothek bis 1765 in Basel blieb, wohin man sie im Anfang des orleanischen Krieges geflüchtet hatte. – Wie waren doch, so schrieb Boye in jenem Jahre 1720, die Lehrer vor 1689 bei ihrer schönen Gymnasialbibliothek viel besser daran als wir, denen gar keine zu Gebote steht, obwohl sie heutiges Tages bei dem raschen Fortschritte jeder Wissenschaft nöthiger wäre als je! – Die glücklichen Umstände, durch welche unsere Anstalt seit Karl Friedrich’s Regierung allmählich zu dem jetzigen Büchervorrath


an Hofrath Keck verkaufte. Als aber Letzterer in finanzielle Verlegenheit gerieth, mußte die Anstalt, statt eines Theils der Zahlung, die Bibliothek des Käufers annehmen. Eisenlohr’s Manuscript 695.