Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 110.jpg

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Die Lehrerbesoldungen während der ersten 68 Jahre des Gymnasiums bis 1654 fand ich in keinen Akten angegeben; aber wie sie in letzterem Jahre gewesen sind, blieben sie noch ein Jahrhundert lang fast unverändert. Ihr größerer Theil bestand in Naturalien, und zwar nicht blos in verschiedenen Getraidegattungen, sondern auch in Wein und Holz; der Werth derselben war durch die sogenannte Kammertaxe nieder angeschlagen und dieser officielle Anschlag wurde vor dem Anfange der zweiten Periode nicht anders. Die Besoldung des Rectors war auf 315 fl.[1], die des untersten Präceptors auf 149 fl. 30 kr. regulirt[2]; die der übrigen Lehrer läßt sich nach diesem Verhältniß


  1. Die Rectoratsbesoldung bestand bis 1689 in 140 fl. Geld aus der Geistlichen Verwaltung und 60 fl. von der Stadtgemeinde Durlach; ferner 20 Malter Dinkel zu je 2 fl. 30 kr. angeschlagen, 10 Malter Roggen zu je 1 fl. 30 kr.; 2 Fuder Wein (zusammen 15 jetzige, neubadische Ohm), zu 25 fl. das Fuder taxirt. Gar nicht in den obigen Anschlag von 315 fl. aufgenommen waren 10 Klafter Holz, ein halber Morgen städtischer Wiesen, den der Rector wie jeder Präceptor und jeder Bürger zu benützen hatte; deßgleichen seine sehr geräumige Dienstwohnung und der dabei gelegene große Garten; außerdem ein bei dem Schloßgarten gelegenes Gartenstück, das ihm wie jedem Präceptor seit der Gründung des Gymnasiums überlassen war, mit Ausnahme des Präceptors der untersten Klasse, weil 1586 blos 5 Klassen bestanden. (Fecht, Manuscript §. 43 und 44.) – Nach jetzigen Preisen könnten die Rectoratsbezüge, die baaren 200 fl. ungerechnet, auf 1100 fl. angeschlagen werden.
  2. Der Praeceptor infimae bezog 72 fl. in Geld und 77 fl. 30 kr. in Naturalien; ferner wie jeder Präceptor das ganze Schulgeld seiner Klasse, welches ihm für die vom Schulgeld befreiten Armen aus einem Fond ersetzt wurde (Seite 96). Also im Ganzen, da 1689 die Schülerzahl der untersten Klasse über 60 ausmachte (S. 90), warf ihm damals das Didactrum jährlich 60 fl. ab. Wie andere Präceptoren und wie jeder Bürger hatte er ferner das Gemeinde-Gabholz und den erwähnten Genuß von ½ Morgen Wiesen. Sein Einkommen nach jetzigen Preisen kann auf 600 fl. berechnet werden. Einzelne Präceptoren waren zugleich, wie noch jetzt, für die Organisten- und Cantoratsdienste an der Hof-, wie an der ersten Stadtkirche verwendet und bezahlt. Von ihrem Antheil an dem Leichen-, Hochzeits- und Weihnachtgesang ist schon oben [111] S. 56 die Rede gewesen. – Kleine Geschenke von Eltern ihrer Schüler anzunehmen, war ihnen ausdrücklich erlaubt, auch durch die Schulverordnung vom Juni 1705 cap. XXI, §. 4 wiederholt zugestanden.