Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 150.jpg

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Vollzug. – Aber schon vor dem wirklichen Ausbruche des französischen Revolutionskrieges, welcher 1792 ein österreichisches Heer an den Rhein führte, wurden die Ausgaben für das Gymnasium beschränkt, der längst dekretirte Neubau des Schulgebäudes auf bessere Zeit verschoben, seit 1791 sogar kein Programm mehr, 20 Jahre hindurch, gedruckt. Von 1793 an nahm auch das deutsche Reich an dem Kriege gegen die französische Republik Theil; 1794 begann die badische Regierung, den Huldigungseid schon die zur Universität ziehenden Abiturienten schwören zu lassen[1]. Im gleichen Jahre fiel das nahe gelegene Speier, im folgenden die Festung Mannheim, wenn auch nur auf kurze Zeit, in französische Hand und der Schrecken vor den in deutschen Gebieten des linken Rheinufers durch die Franzosen verübten Plünderungen und Mißhandlungen war so groß, daß ein badischer Regierungserlaß vom 29. Juni 1796 allen Angestellten es überließ, ob sie bei dem bald zu befürchtenden Herandringen des Feindes bleiben oder sich flüchten wollten. Karl Friedrich selbst, für dessen milde und segensreiche Regierung am 22. November 1796 ihr 50jähriges Jubelfest bevorstand, mußte 5 Monate vorher seine persönliche Sicherheit in dem neutral gewordenen Gebiete des preußischen Fürstenthums Anspach suchen. Unterdessen wurde seinen Unterthanen durch das mit Sommeranfang aus Straßburg herüberbrechende französische Heer angekündigt, es bringe Krieg den Tyrannen, Frieden und Wohlfahrt den Hütten; doch von den auch in unserem Lande verübten abscheulichen Plünderungen ließ es gerade die Residenz verschont. Die 2 Professoren, welche damals Karlsruhe verließen, waren der Lehrer der Physik, der übrigens bald zurückkehrte, und der der Naturgeschichte, welcher erst nach 2½ Jahren mit dem geflüchteten fürstlichen Naturalien-Kabinet heimkam. Nachdem die Franzosen im Herbst 1796 durch Erzherzog Karl über den Rhein zurückgeworfen worden waren, wobei Karlsruhe am 14. September eine kurze Beschießung durch österreichisches


  1. Verordnung vom 22. October 1794.