Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 209.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

so daß seitdem jeder Cötus wöchentlich 4, höchstens 5 solcher Lectionen erhält. – Da zuweilen Gesuche um Dispensation von diesem Unterrichtszweig einliefen, so setzte ein Regierungsdecret ihnen 1761 ein Ziel; wer irgend ein Studium ergreifen wolle, dürfe niemals eine solche Lücke in seiner Vorbildung lassen, und noch jetzt verlangt unsere Regierung den Besuch der griechischen Lectionen auch von Denen, welche sich dem Kameralfache, der Baukunst oder der Forstwissenschaft widmen wollen, während im Würtembergischen alle diese, so wie die sogenannten Regiminalisten, vom Griechischen dispensirt sind.

Die Zahl der eingeführten griechischen Autoren war in den ersten Jahrzehenden der Uebersiedlung des Gymnasiums nach Karlsruhe möglichst klein geworden und blieb es auch lange Zeit. Noch vor 100 Jahren, 1759, wo das Griechische schon in unserer Tertia begann, aber auf die damaligen 7 griechischen Jahreskurse zusammen nur 18 diesem Lehrgegenstande gewidmete wöchentliche Lectionen sich vertheilten, las der Zögling zwar das griechische Neue Testament in jedem dieser 7 Jahreskurse, aber außerdem von griechischen Literaturstücken nur in den 2 letzten Gymnasialjahren einen Profanschriftsteller, gewöhnlich Theognis oder Epictet[1]. Erst 1761 traten Ilias und Odyssee, obwohl anfangs nur mit Einer Wochenstunde, endlich wieder in die lange entzogenen Rechte ein und seit dem neuen Lehrplane vom 3. April 1767, durch welchen Geßner’s Chrestomathie zur Einführung kam, wurden mit den älteren Zöglingen wenigstens einzelne Proben aus einer ganzen Reihe ausgezeichneter Griechen


zu entsprechen. – Gegen ihn bediente sich ein Mitglied der 2. Kammer, ein evangelischer Pfarrer, des Gleichnisses, wer denn bei der Frage, ob das Branntweintrinken schädlich sei, sich an die Branntweintrinker wende. Karlsruher Zeitung. Beiblatt zum 25. Mai 1844.

  1. In den Schulgesetzen von 1725 (Album Gymnasii 1714 bis 1749 Seite 87) steht für die zwei obersten Jahreskurse (lectiones publicae): in Graecis kann das Neue Testament nebst Chrysostomi Homilien genug sein. – Noch in den Schematismen von 1747 und 1748 findet sich neben der Lectüre des Neuen Testaments dieser Kirchenvater, aber gar kein Profanschriftsteller.