Seite:Mittelschule Durlach (Vierordt) 229.jpg

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nicht, er habe während des verflossenen Winters diejenigen Schüler, welche heute Ober- und Unterquintaner heißen, im Zahlenaussprechen, im Addiren, Subtrahiren und Multipliciren geübt. Selbst noch 1759 führte er unsere jetzigen Quartaner blos bis zur Kenntniß aller vier Rechnungsarten und der Regel de Tri. Uebrigens hatte er schon vom October 1740 an bis September 1743 in Mathematik und Physik auch den 12- bis 15jährigen Erbprinzen Karl Friedrich zu unterrichten, welcher später noch als Greis Maler’s lehrreiche und faßliche Lectionen in rühmender Erinnerung trug.

Seine Lehrbücher waren nicht blos in den Schulen unseres Landes eingeführt. Sein „Unterricht zum Rechnen“, in Karlsruhe 1759 zum ersten Male gedruckt, erlebte 5 Ausgaben; seine 1762 hier erschienene Geometrie wurde nach seinem 2 Jahre später erfolgten Tode durch den berühmten Kästner in Göttingen 1767 neu herausgegeben und später noch 2 mal edirt. Auch die Algebra, die er 1761 hatte drucken lassen, erhielt durch Kästner und durch den älteren Wucherer noch 3 weitere Auflagen[1].

Sein Nachfolger wurde 1764 Johann Lorenz Böckmann, von dessen trefflicher Lehrgabe ich schon oben Seite 141 zu sprechen Gelegenheit hatte. Da aber der neue Schulplan von 1767 die Zahl der Stunden für Arithmetik und Geometrie in den mittleren Klassen vermehrte, diesen Lehrgegenstand schon in unserer Quarta, eine Zeit lang mit wöchentlich 4 Lectionen, beginnen ließ, und den mathematischen Kurs mit 5 Stunden in Untersexta beendigte; so übernahm der vorhin erwähnte, 1768 aus Lörrach berufene Wilhelm Friedrich Wucherer den Haupttheil der mathematischen Lectionen, anfangs nach Maler’s Lehrbüchern,


  1. Sein Sohn F. W. Maler, welcher 1801 als Leibarzt den Erbprinzen Karl Ludwig von Baden auf der Reise nach Rußland begleitete, erzählt, er habe noch damals in der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Petersburg seines Vaters Algebra als vorgeschriebenes und im Gebrauche stehendes Lehrbuch angetroffen. (Nachrichten von der Familie Maler. Karlsruhe 1819. S. 43.)