Seite:NLM 1929 Seite 225.jpg

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hatten. Wir rechnen die Flur dieser Güter daher zusammen: Nr. 58 hat eine Größe von 15 Ruten (ursprünglich nur 12 Ruten), Nr. 20 zählt 9 Ruten, also beide zusammen 24 Ruten oder 2 Hufengüter. Das Flächenausmaß beträgt zusammengeschlagen 178 Scheffel, folglich ist die Größe einer Hufe 89 Scheffel zu rechnen. Die andern beiden Besitzer erhielten die beiden Hufen bei der Kirche (Nr. 25 und 26); die Hufengröße beträgt bei Nr. 25 84 Scheffel, bei Nr. 26 dagegen nur 72 Scheffel[1]. Die Flächengröße schwankt somit zwischen 72 und 89 Scheffel bei diesen 4 Gütern.

Wie schon erwähnt, stand das Rittergut in nächster Nähe der Kirche, und somit ist der Bauernhof Nr. 26 ganz entschieden aus den Gebäuden des Rittergutshofes entstanden. Auch dem Gut Nr. 25 dürften ebenfalls Gebäudeteile oder mindestens Baumaterial von dem geteilten Rittergutshofe zu Nutze gekommen sein. Die Besitzer der beiden westlichen Hufen mußten sich dagegen, weil hier keine Gebäude vorhanden waren, erst Haus und Hof von Grund aus neu erbauen. Es ergibt sich somit, daß das Gut Nr. 26 vornehmlich den westlichen Hufen gegenüber in großem Vorteil war[2]. Ein gerechter Ausgleich aller Vorteile und Nachteile im Verhältnis der Hufen zueinander konnte aber damals, bei dem Mangel an barem Gelde, wo doch noch Naturalwirtschaft in der Hauptsache vorherrschte, nur mit Land durch ein höheres oder geringeres Hufenausmaß erzielt werden. Überall dort, wo Slavensiedlungen nach deutscher Art umgestaltet worden sind, dürften Unterschiede der Hufengrößen daher mit darauf zurückzuführen sein, ob bei den aufgeteilten Hufen bereits Gebäude vorhanden waren oder nicht[3].

Zwischen der Nordgrenze auf diesem v. Schönburgschen Anteile und der Niechaer Flurgrenze, welche von dem Koren gebildet wird, liegen die sogenannten Niechaer Folgen. Diese werden westlich durch die Niechaer Rittergutsflur (die sogenannten Hutungsäcker) von der Jauernicker Flur getrennt und bilden daher eine Enklave von Jauernick. Da nun diese Niechaer (richtiger Jauernicker Folgen) sowie Hutungsäcker südlich des Koren, jener uralten Grenze, liegen, müssen sie einst mit bischöflich meißnisches Gebiet gewesen sein; jedenfalls haben sie eine Grenzwaldfläche der Berzdorfer Rittergutsflur gebildet. Später mag dieses Land infolge eines Austausches zwischen Marienthal und Marienstern von Berzdorf abgekommen sein[4].


  1. Die volle Größe beträgt bei Nr. 26 als einem 1½ Hufengut 108 Scheffel. Die sogen. Wänscher’s Wiese zählt dazu nicht mit. Diese ist erst 1784 zugekauft worden. Über die Familie Wentscher s. N. L. M. Bd. 92 (1916) S. 199.
  2. Alte sächs. Kirchengalerie S. 377. Darnach haben von den alten steinern Gebäuden des Ritergutshofes im 17. Jahrhundert noch Mauern gestanden, die aber von den Bauern, da sie baufällig waren und man Schaden befürchtete, abgetragen wurden. Die gewonnenen Steine sind abermals wieder zur Vergrößerung der beiden Bauernhöfe verwendet worden.
  3. Es ist dies ein Hergang, wie er sich bei den deutschen Ansiedlungen in Ost- und Westpreußen bis zum Weltkriege vollzog. Diejenigen Siedlerstellen, welchen ihrer Lage nach Gebäude aus den aufgeteilten Rittergütern und Domänen beigegeben wurden, waren die wertvolleren und zugleich gesuchtesten und bedingten als Ausgleich den anderen Siedlerstellen gegenüber eine höhere Kaufsumme.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_225.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)