Seite:NLM 1929 Seite 233.jpg

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Privateigentum. Als man nun diese Überschargrundstücke (Aufteilungsreste), wo sich dieses Land für den Feldbau eignete, in Ackerland verwandelte, erfolgte eine Aufteilung an die Nutzungsberechtigten, indem nunmehr die aufgeteilten Parzellen den Hauptgrundstücken oder Stammgut in bestimmter Reihe nachfolgten und zwar in der Weise, daß sich das zu verteilende Land der Reihenfolge der einzelnen Bauerngüter anschloß[1].

Diese Folgen- und Überschargrundstücke sind von verschiedener Größe, sie umfassen manchmal mehrere 100 Scheffel. Sie liegen meist an den Grenzen der Ortsflur, mitunter aber auch inmitten der Flur am Fiebig in Nähe einer Widemut oder Kirche. Auch kommen nicht selten Fälle vor, wo diese Grundstücke vom Dorfe getrennt liegen und eine Enklave bilden. In vielen Ortschaften deuten nur noch Wege, Teiche, Berge sowie einzelne Feld- und Waldparzellen auf ihr einstiges Bestehen hin. Ebenso wie die Dorfgrenzen, so sind auch diese Folgen und Überscharparzellen noch sichtbare Denkmäler aus der Kolonisationszeit.

Aus der großen Ähnlichkeit der Hufenaufteilung läßt sich der Schluß folgern, daß alle Kolonisationsdörfer im Görlitzer und Laubaner sowie mindestens auch der südöstliche Teil des Rothenburger Kreises sowie die Ostritzer und Bernstätter Pflege auf fränkisches Hufenmaß zurückgehen.

Wie aus dem Kartenbild der Kreiskarte von Görlitz[2] (namentlich des Gebietes östlich der Neiße) sowie des benachbarten Laubaner Kreises ersichtlich ist, sind diese Kolonisten-Dörfer nicht beliebig an irgendeinem Fluß- oder Bachlauf angelegt worden, sondern es hat wohl gleich von vornherein eine einheitliche Bestimmung darüber zugrunde gelegen, so daß sich die Anlegung dieser deutschen Dorfanlagen nach einem großzügigen Plane vollzog. Anders dagegen zeigen sich die verhältnismäßig kleinen slavischen Dorfanlagen, welche planlos in der Anlage zueinander sind. Ohne Zweifel haben bei diesen neuen Dorfgründungen die Meßleute, welche, wie aus der Hufenaufteilung hervorgeht, mit dem Feldbetrieb der Landwirtschaft genau vertraut waren, eine Riesenarbeit vollbracht. Eine einheitliche Leitung (die sicher in den Händen landesherrlicher Kommissionen lag) sowie kartographische Aufnahmen, auch wenn diese noch so primitiv waren, müssen ganz entschieden dabei zugrunde gelegen haben[3].


  1. Auch die Aufteilung der Folge ist durch die Größe des Hufengutes bedingt, also daß z. B. ein 6 Ruten Gut nur den 3. Teil an Folge eines 18 Ruten Gutes bekam. Ein recht anschauliches Bild hierzu bieten die Berzdorfer Folgen im Osten der Ortsflur. Als Grund und Boden gesuchter wurde, hat man nicht selten geeignetes Folgenland wieder an sogenannte Folgner (Folgengärtner und Folgenhäusler) ausgesetzt. Auch scheint es, daß man Folgenland für die künftige Zeit als ein Kirchlehn (Wiedemutland) vorsah. Denn es liegen mitunter Folgen wie z. B. in Pfaffendorf a. d. L. zwischen Bauernhufen in der Dorflage, und es ist kein Grund ersichtlich, warum man dort dieses Folgenland bei Verteilung der Hufen nicht ebenfalls in eigene Hufen aufteilte.
  2. Nach dem Maßstab 1:35000 von dem Jahre 1879.
  3. S. Heinrich v. Loesch, Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens Bd. 63 (1929) S. 67. Darnach werden in Schlesien 1259 nach einer Lokationsurkunde herzogliche Landvoigte als Landmesser bezeugt.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_233.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)