eingefügt sind. Wenngleich nun der erste dieser Stacheln ungefähr in gleicher Querlinie mit dem fünften Muskeleindruck und Muskelfortsatz sich findet, und der sechste Stachel viel weiter nach hinten als der sechste Muskeleindruck und Muskelfortsatz liegt, so hängt dies von der starken Convexität ab, welche der vordere Rand des Abdominalschildes bildet; ich bin daher überzeugt, dass die erwähnten breiten Ränder bis zum sechsten Stachel, mit dem Theil des Schildes, welcher die Eindrücke und Muskelfortsätze trägt, ein zusammenhängendes Ganze bildet.
Es bleibt aber nun noch eine zweite, hintere Abtheilung zu betrachten übrig. An der obern Fläche des Schildes kann sie nur künstlich abgegrenzt werden durch eine Linie, welche die beiden letzten Eindrücke verbindet und bis zum letzten stachelförmigen Fortsatz des Randes verlängert wird. Da nun das hintere Ende des Schildes einen grossen, fast rechtwinkligen Ausschnitt bildet, so erhält man durch jene Begrenzung einen heptagonalen Abschnitt. Vergleicht man hiermit die untere Seite des Schildes, so findet man hier eine vollkommen entsprechende, aber natürliche Abgrenzung, indem der Schild hier auch eine untere und zwar convexe Platte besitzt. Beide Platten formiren einen Ring. In der Cavität der vordern Abtheilung des Schildes sind sechs Paar Blattfüsse eingebettet. Die Füsse desselben Paares sind vorn unter einander verbunden, weiter nach hinten mehr oder weniger getrennt; ausserdem besteht jeder Fuss aus einzelnen, durch Nähte unter einander verbundenen Stücken. Das erste Paar, welches das grösste ist, trägt auf seiner obern Seite die Genitalien, die folgenden fünf die Kiemen.
Beim Eurypterus finden wir hinter dem Cephalothorax Nichts von einem zusammenhängenden Schilde, statt dessen aber
Johannes Nieszkowski: Der Eurypterus remipes aus den obersilurischen Schichten der Insel Oesel. Heinrich Laakmann, Dorpat 1861, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Nieszkowski_Eurypterus_remipes.djvu/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)