der geistlichen Verwaltung, wurde aber im Jahr 1624 ein Raub der Flammen.
Was das alte hiesige Privatrecht betrifft, so hatte Dornstetten seinen Rechtszug nach Tübingen (Schmid, Pfalzgr. Urk. 246) und mittelbar, nach Freiburg im Breisgau (Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg 2, 182).
Dornstetten litt öfters durch schweres Brandunglück. Im Anfang des Jahres 1415 sank es ganz in Asche, weßhalb Graf Eberhard der jüngere von Württemberg am 7. Febr. d. J. die Bürger, damit sie wieder bauen, hier seßhaft und desto besser bei einander bleiben möchten, auf 20 Jahre von Steuern und auf 25 Jahre von aller Schatzung befreite, und ihnen „ewiglich und alle Zeit“ den freien Abzug gestattete (Sattler, Grafen, 2 Beil. Nr. 37). Am 10. Juli 1563 brannte Dornstetten zur Hälfte ab (Crusius Annal. Suev. 3, 720). Am 18. April 1607 wurden durch den Blitz 26 Wohnhäuser mit allem, was darin war, zerstört, weßhalb am folgenden 8. Juni eine Brandcollecte ausgeschrieben wurde. Am 8. Mai 1675 verzehrte die Flamme wieder fast die ganze Stadt und am 27. Nov. 1700 fand ein neuer bedeutender Brand statt.
Der sehr freundliche Ort hat eine hohe, freie Lage an der Stuttgart Freudenstadter Landstraße und ist von der südwestlich gelegenen Oberamtsstadt 31/4 Stunde, von dem östlich gelegenen Mutterort aber nur 1/4 Stunde entfernt; Vicinalstraßen führen nach Cresbach und Kälberbronn. Die Gebäude sind großentheils ansehnliche, freundliche mit Ziegeln gedeckte Bauernwohnungen, deren Außenwände verschindelt und häufig getüncht sind; viele der Wohnungen sind neu gebaut, indem im Jahr 1825 den 20. April ein bedeutender Theil des Orts abbrannte, wobei auch die Kirche und Thurm so sehr beschädigt wurden, daß sie im Jahr 1827 beinahe ganz neu wieder erbaut werden mußten. Von dem ältern und ursprünglichen Baustyl der Kirche, die nach der Sage eine Wallfahrtskapelle war, zeugt noch der spitzbogige Eingang und die 2 auf dem niederen mit Zeltdache gedeckten Thurme hängenden Glocken, von denen eine die Namen der 4 Evangelisten und die Jahrszahl 1438 trägt. Die Kirche ist Eigenthum des Staats, der sie auch im Bau zu unterhalten hat. Der früher
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_222.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)