Seite:OAB Freudenstadt 324.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Durch Vicinalstraßen nach Lützenhardt, Hörschweiler, Schopfloch, und Grünmettstetten ist der Verkehr des Orts mit der Umgegend hinlänglich gesichert.

Die zum Gemeindeverband gehörige Lützenhardter Mühle mit 2 Mahlgängen und einem Gerbgang, ist bei Lützenhardt an der Waldach, 1/2 Stunde nördlich vom Mutterort, getrennt von der Markung Thumlingen gelegen.

Der Ort Thumlingen kommt im J. 782 erstmals vor; damals machte ein gewisser Isenhard dem Kloster Lorsch eine Schenkung in Tungelingen villa (Cod. Laur. Nr. 3305).

Im 13. Jahrh. war der Ort in gräflich Sulzischem Besitz; Hermann Graf von Sulz verkaufte ihn nebst Pfarrsatz den 19. März 1267 an M. Eberhard von Horb und seinen Bruder Dietrich von Horb für 30 Mark.

Späterhin gelangte er an die Herren von Neuneck und am 23. April 1625 ist er von Wildhans von Neuneck als freies Eigenthum an Herzog Johann Friedrich von Württemberg verkauft worden.

Die hiesige ritterschaftliche Collectation wurde durch Württemberg im J. 1769 auf ewige Zeiten eingetauscht.

Die Oberlehensherrlichkeit über die Pfarrei war schon im 15. Jahrhundert württembergisch und wurde z. B. den 13. Juni 1499 an die von Neuneck verliehen (Scheffer 77). Der älteste bekannte hiesige Pfarrherr ist Burkhard in einer Urkunde vom 12. März 1269 (St.A.). Die Reformation wurde erst 1626 nach dem Verkauf an Württemberg eingeführt; 1626–27 wurde die Kirche von Dornstetten aus als Filial versehen und 1627 bekam der Ort seinen ersten lutherischen Pfarrer. Die Kirchenstelle hängt von landesherrlicher Collatur ab.

In Folge des 30jährigen Kriegs, während dessen die Einwohner zeitweise nach Pfalzgrafenweiler oder nach Dornstetten eingepfarrt waren, zeitweise 1635–38 auch der lutherische Gottesdienst dem katholischen hatte weichen müssen, schmolz die Einwohnerschaft einmal auf 22 Seelen herab.

Lützenhardt. Andreä’s Lan̅dbuch von 1744 erwähnt einen Freihof Lützenhard, dem Baron von Keller von Schlaitheim gehörig, Lehen von Österreich, auf welchen die Herrschaft Württemberg durch die Vogtei Dornstetten die hohe Jurisdiction auszuüben berechtigt ist.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 324. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_324.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)