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lebte, Besigheim als Widumsgut; sie nannte sich unter anderem „Frau zu Besigheim“ und bestätigte am 6. Sept. 1339 der Stadt alle Rechte, Herkommen und guten Gewohnheiten, welche sie unter dem Markgrafen, ihrem Gemahl und dessen Vorfahren gehabt hatte. Am 9. Sept. 1339 bekannten Heinrich der alte Sturmfeder und dessen Stöhne „daß ihre gnädige Frau Johanna von Montbligart, Gräfin zu Katzenellenbogen und zu Besenkein, ihnen auf ihre Lebenszeit zu Burglehen verliehen, was der selige Markgraf Rudolf, Hesse genannt, Herr zu Baden, ihnen verliehen hatte. Auf den Fall des Todes der Gräfin falle das Burglehen dem anheim, welcher Besitzer von Besenkeim werde, er sei Mann oder Frau!“ (Reg. Boic. 7, 258). Genannte Frau verschrieb dem Grafen Ulrich von Württemberg die Öffnung in der Burg und Stadt Besigheim, wofür ihr der Graf am 10. April 1340 Beides zu schirmen gelobte (Stuttgarter Staatsarchiv). Vom 11. Mai 1404 und 2. Sept. 1431 sind die ältesten erhaltenen Briefe über die Huldigung, welche die Stadt den Markgrafen von Baden leistete. (Reyscher, Statutarrechte, 240.)

Die Unterbrechung, welche der badische Besitz Besigheim’s erlitten, dauerte von 1463 bis 1529. Im erstgenannten Jahre mußte der Markgraf Karl von Baden dem Pfalzgrafen Friedrich, um aus dessen Gefangenschaft erlöst zu werden, Besigheim, Löchgau, Wahlheim und Freudenthal und seine Gerechtigkeit an den Pfandschaften Ingersheim und Hessigheim abtreten – übrigens vorbehältlich der Wiedereinlösung mit 30.000 fl. – (Mone, Quellensamml. 1, 482). Durch Eroberung kamen diese Orte an Herzog Ulrich von Württemberg, in dessen Pfälzer Krieg im J. 1504, worauf Kaiser Maximilian I. am 1. Aug. d. J. dem Herzog den Besitz bestätigte und Kurpfalz am 13. Nov. 1512 gegen eine bestimmte Summe seine Ansprüche daran sich verzog (Sattler, Herzoge 1, 139). Markgraf Philipp von Baden löste jedoch Besigheim mit Wahlheim im Jahr 1529 von der damaligen österreichischen Regierung in Württemberg wieder ein, verlieh beiden Orten den freien Zug und „etliche andere sondere Begnadungen“, worauf ihm beide am 8. Nov. 1529 huldigten (unter andern „der Eidglocke zu jeder Zeit gehorsam und gewärtig zu sein“ gelobten) und sogleich 230 fl., sodann 30 Jahre lang alljährlich 200 fl. zu zahlen versprachen. (Reyscher, a. a. O. 347.)

Dauernd an Württemberg gelangte Besigheim im J. 1595. Das Jahr zuvor hatte der Markgraf Ernst Friedrich, von Schulden gedrängt, dem Herzog Friedrich von Württemberg die Verpfändung von Besigheim, Wahlheim, Hessigheim, halb Löchgau und Mundelsheim angetragen, und erst nach langen Unterhandlungen erkaufte Württemberg am 26. April 1595 für 384.486 fl. 35 kr. als volles Eigenthum die genannten Orte, welche durch Landtagsabschied vom folgenden 17. Mai dem

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0111.jpg&oldid=- (Version vom 6.2.2020)