Seite:OABesigheim0193.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Jahre soll, nach vorhergegangener Anzeige an den Schultheißen, ein Vogtgericht gehalten und hiebei alles Rugbare vorgebracht werden. Beide Orte dürfen Niemand in’s Bürgerrecht aufnehmen, wenn er nicht der Ortsherrschaft ausschließliche Treue schwört. Oberhof soll der Rath in Besigheim, der Amtsstadt, sein; dorthin sollen auch die Gefangenen gebracht werden. Geschworene Untergänger, Messer, Steinsetzer, Dorfmeister, Schützen, Hirten und Heiligenpfleger wählt die Gemeinde selbst. Alljährlich soll ein Markungsumgang gehalten werden. Die Gemeinde soll sich mit Harnisch, Geschütz und Wehr nach ihrem Vermögen rüsten nach Angabe des Vogtherrn.“ Die übrigen Artikel betreffen die Rechtswege und die Strafen, welche für Ausleute verdoppelt werden; von den Strafen erhalten auch Schultheiß und Gericht ihren Antheil. Schließlich behält sich der Pfalzgraf vor, diese Ordnung zu mindern und zu mehren, wann und wie oft es noth seie.[1] Über die Neckarfähre zu I. sammt dazu gehörigem Fischwasser und einigen Gütern ertheilte derselbe Pfalzgraf am 25. Febr. 1488 einer Bürgerfamilie den Lehenbrief (Reyscher, Statutar-R. 264). Im Jahr 1572 brachte die Gemeinde solchen Besitz als Erblehen an sich.

Württemberg hatte bereits i. J. 1342 hier Fuß gefaßt; im genannten Jahr verpfändete Graf Ulrich an Albrecht und Rugger, Gebrüder, von Bönnigheim um 200 Pfund zwei Höfe in den zwei Dörfern zu Ingersheim (wovon der eine der Gomeringer Hof hieß), sammt dem Burgstall und der Fischenz; i. J. 1439 bekam Konrad Schenk von Winterstetten von der Herrschaft Württemberg die Erlaubniß, daß er der Herrschaft Leut und Gut zu Ingersheim, welche Walthern von Urbach um 750 Goldgulden und 132 Pfund Heller versetzt gewesen, an sich lösen möge (Steinhofer 2, 808). Indeß ertauschte Pfalzgraf Philipp im Jahr 1484 Württembergischen Besitz in Groß- und Klein-Ingersheim gegen Abtretung seines 1/4 Antheils an Löchgau (Reyscher a. a. O. 263); er übergab aber schon i. J. 1488 beide Orte mit der Grafschaft Löwenstein an den neuen Grafen Ludwig von Löwenstein, welcher aus der nicht standesmäßigen Verbindung, die Philipp’s Oheim, Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche, mit Clara Dettin, eingegangen hatte, entsprossen war.

Der Sieg Herzog Ulrich’s im Pfälzer Krieg i. J. 1504 (s. Besigheim) brachte beide Ingersheim mit der Grafschaft Löwenstein an Württemberg; Klein-Ingersheim, von wo aus der Herzog hartnäckigen


  1. Mone, Zeitschrift 1, 10–14. Einzelne Bestimmungen aus späterer Zeit s. bei Reyscher, Statutar-R. 269.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Besigheim. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1853, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABesigheim0193.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)