Seite:OAGöppingen 204.png

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jährlich, vnd hat auch dem Schützen zu leihen, das Feld zu behüten von der Gemeinde wegen.“ Mit allen diesen Gütern aber war das Recht von Vogtei und Gericht verbunden. Demselben Stifte verkaufte Hainz v. Zillenhardt 1461 ein Fischwasser in der Fils. Das Kl. Blaubeuren besaß 1470 eine Mühle, einen Hof und 7 Sölden (wovon die oben S. 76 beschriebene sonderbare Abgabe an das Schloß Hohenrechberg herrührte), und das Kl. Adelberg 1537 2 Huben, 2 halbe Lehen und 3 Sölden, sowie 2 Fischwasser in der Fils, welch letztere es 1513 von Philipp von Rechberg zu Staufeneck mit der Bestimmung erworben, daß die Laudemien gemeinschaftlich seyn sollen. Auch der Hospital und die Stadt Göppingen hatten einige Güter. Nach der Reformation bildete sich dann zwischen Württemberg Namens dieser Grundherrschaften ein Condominat mit den würzburgschen Vasallen aus, das zu mancherlei Reibungen Veranlassung gab, weil der Ort gleichwohl ein theilbarer blieb. [1] Durch Vertrag vom 1. Mai 1617 wurde bestimmt, daß die hohe und niedere Obrigkeit jedem Theile über seine Unterthanen und deren Güter künftig einzig und allein, auf den Gassen und der Allmand und andern Gütern aber Würzburg je 2 Jahre und Württemberg je 1 Jahr lang zustehen soll. Das Schenk- und Gast-Recht soll auf der einzigen, würzburgischen, Taferne bleiben, jeder Unterthan aber das Recht behalten, sein eigenes Gewächs an Wein auszuschenken. Wie indessen, so soll auch künftig die ganze Gemeinde den würzburg’schen, und die Richter den württembergschen Bürgermeister wählen, die das Gemeinde-Einkommen vor beiden Schultheißen und der ganzen Gemeinde verrechnen. Das Zollrecht übte Württemberg ausschließlich. Durch weitere Übereinkunft vom 28. Mai 1721 wurde Württemberg die ausschließliche Forsthohheit eingeräumt, freier Zug von einem Theil des Ortes in den andern gestattet, die Zahl der Wirthschaften auf 3 (eine württ.) erhöht und den württ. Unterthanen ihre Trauben, die sie in die würzburgsche Kelter bringen sollen, nach Göppingen zu führen verboten. Dagegen sollen die würzburgschen Untertanen nie mit Fahnen und Kreuz nach Hohenrechberg, und mit diesen nur einmal jährlich nach Weissenstein wallfahren; bei Umgängen und Processionen im Dorfe selbst aber dürfen die württembergischen Güter nicht betreten werden. Im J. 1759 war die Zahl der würzburgschen Unterthanen 136 und die der württembergischen 65. – Bis zum Übergange an Württemberg

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_204.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Von 1686 an pflog Württemberg Unterhandlungen mit Würzburg wegen Vertauschung der württembergischen Antheile an Widdern gegen den würzburgschen Antheil an Groß-Eislingen. Sie währten ein volles Jahrhundert, bekanntlich aber erfolglos.