Seite:OAGöppingen 258.png

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dem Propste von Faurndau zu. Diese Caplanei bestand bis am Sonntage vor Jakobi 1559, an welchem Tage Hans von Liebenstein, der in Göppingen sich aufhielt und durch den dortigen Special-Superintendenten, Jakob Andreä, für die neue Lehre gewonnen worden war, durch denselben die Messe abschaffen und die Reformation einführen ließ; worauf am 8. Februar 1563 ein Vertrag zwischen ihm und dem herzogl. Kirchenrath abgeschlossen wurde, der dem ersteren die Nomination und Präsentation einräumte, dem letzteren aber die Examination und Approbation des Pfarrers vorbehielt. Die Zehenten standen seit den ältesten Zeiten dem Stifte Faurndau zu; ausgenommen a) von den 2 Höfen (S. 224), die bis 1760 dem Kl. Adelberg gehörten und bis dahin nach Heiningen eingepfarrt waren und auch Adelberg zehenteten; b) von 120 Jauchert Ackers, wovon das Zehentrecht 1398 an die heilige Kreuzcaplanei Schopfloch bei Betzgenried (S. 157) und dadurch ebenfalls an Adelberg gelangt war, und c) von 98 Jauchert Ackers, die theils zehentfrei, theils den Heiligen zu Uhingen und Jebenhausen zehentpflichtig waren. Wie alle Zehenten, mit Ausnahme der zuletzt erwähnten, an Liebenstein kamen, s. Schlath.

Das vormalige Bad in Jebenhausen ist schon oben S. 13 beschrieben. Wir bemerken noch, daß das uralte Badwirthshaus „zum großen Christophel“ nunmehr Eigenthum des gegenwärtigen Schultheißen ist und daß in dem Wirthshause zur Krone noch mehrere Wappen angesehener Badgäste aufgehängt sind.

Das alte Schloß scheint ursprünglich nicht im Dorfe selbst, sondern außerhalb desselben gestanden zu haben. Es ist wohl dasselbe, das sogenannte untere Schloß, das noch 1759 auf den Mühlwiesen stand und einer liebensteinschen Wittwe zum Sitze diente.


23. Gemeinde Klein-Eislingen,

evang. Pfarrdorf mit 999 Einw., wor. 8 kath., liegt im Filsthale, an der Fils und an der nach Ulm führenden Staatsstraße, östlich 3/4 St. von Göppingen und gehört in die III. Classe und in den Forstbezirk Lorch. Sämmtliche Zehenten stehen dem Staate zu, mit Ausnahme des kleinen Zehentens von 383/4 M., in welche sich die Pfarrei und der Heilige in Groß-Eislingen theilen. An den übrigen grundherrlichen Rechten des Staats hat der Ort seit 1817 für 1316 fl. 17 kr. abgelöst, worunter namentlich alle Laudemien. (S. S. 82.)

Die Lage des nur durch die Fils von Groß-Eislingen getrennten hübschen Ortes ist frei und eben. Er ist der Landstraße entlang weitläufig gebaut und hat mehrere Seitenstraßen. Eine schöne massive Brücke über die Fils im Orte wurde kürzlich vollendet. Die

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Göppingen. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 258. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAG%C3%B6ppingen_258.png&oldid=- (Version vom 29.9.2019)