Seite:OAGaildorf 105.png

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wie folgt abgetheilt: a) die Gefälle sollen abgelöst und die Ablösungs-Capitalien zu 2/3 dem Staat und 1/3 Löwenstein zugetheilt werden. Ebenso werden die Jagden und die zu 222.000 fl. 42 kr. angeschlagenen Waldungen und die Zehenten vertheilt, welche letztere bis zur Ablösung in Ober-Sontheim und Vetterhof (O.A. Ellwangen) dem Staat, in Mittel- und Unter-Fischach, Leippersberg und Weiler Löwenstein erhebt. Die Pfründen des Hospitals zu Ober-Sontheim werden nach einem Turnus vergeben. b) Der Staat erhält ferner die standesherrlichen Rechte, das Schloß und die Güter zu Ober-Sontheim, wogegen er auf die von der Mitherrschaft herrührenden Rechte zu Rappoldshofen verzichtet und die zuvor erwähnten Ansprüche der Gräfinnen von der Recke allein zu befriedigen hat. c) Löwenstein erhält ferner in den zuvor erwähnten ihm zehentbaren Orten und in Beutenmühle die standesherrlichen Rechte, verzichtet aber auf die Ausübung solcher Rechte in Vetterhof, Bühlerthann, Kottsbühl, Geifertshofen, Markertshofen, Eschenau, Merkelbach, Oberspeltach, Sulzdorf und Unterweiler, wo die Gemeinherrschaft Ober-Sontheim bisher einzelne Rechte besessen hatte.

6. Limpurg-Sontheim-Gaildorf.

Die Bestandtheile sind nach Prescher, welcher auf 1785 die Einwohnerzahl zu 2109 angibt, und der S. 73 erwähnten Declaration:

An der Stadt Gaildorf 1/2; in der Gemeinde Eschach: Helpertshofen, Seifertshofen und Vellbach. – Gemeinde Frickenhofen: Dietenhof, Lindenreute, Metzlenshof, Mittelbronn, Ottenried, Rappenhof, Spittelhöfle und Wildenhöfle. – Gemeinde Mittel-Fischach: Engelhofen. – Gemeinde Ruppertshofen: Ruppertshofen, Birkenlohe, Hinter-Linthal, Hönig, Steinenbach, Striethof und Thonolzbronn. – Gemeinde Sulzbach: Bayerhöfle. – Gemeinde Vorder-Steinenberg : Greuthöfle, Heinlenshof, Heinlensmühle, Hellershof, Hüttenbühl, Neuwirthshaus und Wahlenheim.

Zu der Herrschaft gehörten noch mehrere Orte im Oberamt Welzheim (O.A.-Beschr. S. 3 u. f.), die noch mit der Standesherrschaft verbunden sind, da jene keine Änderung erlitten hat.

7. Limpurg-Sontheim-Michelbach.

Nach der mehrerwähnten Schrift bildeten diese Herrschaft:

Von der Gemeinde Michelbach: Michelbach, Buchhorn, Gschlachten- und Rauhen-Bretzingen, Hagenhof und Hirschfelden, Kohlhäu und Steinbrück. – Gemeinde Ober-Fischach: Ober-Fischach, Benzenhof, Fallhaus (Röschbühl), Hörlebach und Rappoldshofen, zusammen 1785 mit 1328 Einwohnern.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_105.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)