Seite:OAGaildorf 126.png

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eingerichtet. Ein Vertrag zwischen Limpurg und Kloster Comburg von 1555 bestimmt, daß „die neue Mühl bey dem Rudolfsbrunnen“, von Schenk Erasmus auf einem Comburg lehenbaren Grundstück erbaut, unter Limpurg’scher Vogtei stehen solle.

b) Die schon beschriebene Glasfabrik, das Vitriolbergwerk und einige Wohngebäude, sämmtlich jenseits der Kocherbrücke.


Geschichtliches.

Gaildorf, bis 1404 nur ein Dorf, hat ohne Zweifel der oben beschriebenen Burg sein Daseyn zu verdanken, da frühe schon ein Geschlecht von niederem Adel hier saß, das wir seit seinem urkundlichen Auftreten in Dienstverhältnissen zu den Schenken von Limpurg antreffen. Rabenoldus de Gailendorph ist 1255 Zeuge in einer Urkunde des Schenken Walther (Gabelkofer); ein Ruckerus de Geilndorff verbürgt sich 1280 für denselben; 1286 kommt wieder ein Rabenold vor. Vor und nach 1404 waren auch Haller Edle, wohl als Limpurg’sche Dienstleute, hier ansässig und begütert, namentlich bis 1599 die von Rinderbach; und es ist um so wahrscheinlicher, daß die Schenken seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts hoheitliche Rechte hier hatten, als bei den alsbald zu erwähnenden Käufen derselben die ihnen wohl bereits zugestandene Vogtei nicht genannt wird. [1] Eberhard Philipp verkauft an Schenk Albrecht 1369 ein Gut; Heinrich Kuhn 1371 ebenso Alles, was er hier hatte; Walther Eberwein 1373 ein Gut; 1374 Kraft von Suntheim, Mönch in Comburg, 2 Güter an denselben. Die Schenken Conrad und Friedrich kauften 1387, 1399, 1405, 1410 von Ulrich von Geilenkirchen, Hans von Morstein, Claus Halberg und Conrad Berler mehrere Lehen und einzelne Güter. Wilhelm Kechler von Schwandorf verkauft 1621 an Limpurg das Rinderbach’sche Haus dahier mit allen Gütern und Rechten. Schenk Albrecht kauft 1369 von Rüdiger von Hohenstein seinen Zehentantheil um 72 Pfd. Heller. Urkundlich erwiesen ist, daß Schenk Albrecht das Dorf Gailndorff mit eigenen Leuten, Gerichten und Zehenten im Jahr 1374 besaß. Im Jahr 1403 wird das Halsgericht zu Gaildorf als ein Reichslehen bezeichnet. Am Dienstag nach St. Laurentius (12. Juli) 1404, ertheilte Kaiser Ruprecht dem Schenken Friedrich die Erlaubniß, das Dorf Gaildorf mit Mauern und Gräben zu umfassen und eine Stadt


  1. Auf einen frühern Herrn des Ortes, der aber nicht näher zu ermitteln ist, scheint die Stelle in einer Urkunde von 1410 zu deuten, worin von einem Hofe die Rede ist, „bey des Grafen Brunnen zu Geylndorf.“ Die Schenken nannten sich bekanntlich vor dem siebenzehnten Jahrhunderte nicht „Grafen.“
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Gaildorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1852, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGaildorf_126.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)