Seite:OAHall0268.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

in Thungenthal genannt. Nachmals saß hier längere Zeit der Dekan des Ruralkapitels. Der Papst gestattete 1256, daß Comburg die Pfarrei sich incorporire; was aber erst 1320 geschah (S. Reinsberg). Sie wurde bis 1477 durch Weltgeistliche, dann bis 1488 durch Mönche aus Comburg, von da an aber wieder durch Weltgeistliche versehen. Die Kastvogtei oder Advocatie über die Kirche stand Hohenlohe zu, das im 13. Jahrhundert die v. Vellberg damit belehnte; im Jahr 1304 traten jedoch Graf Kraft und seine Gemahlin Agnes, Gräfin von Württemberg, dieselbe an Comburg ab (Wibel a. a. O.). Im Jahr 1434 entstand hierher eine Wallfahrt. Die Hunde eines im Felde jagenden Schenken von Limpurg hatten nämlich einen Hasen durch die offenstehende Kirchthüre verfolgt, der sich zu den Füßen der Jungfrau Maria flüchtete. Der Schenk habe den Hasen hierauf wieder in Freiheit gesetzt, und weil die Hunde ihn nicht mehr verfolgt, hat das gläubige Volk Wallfahrten zur wunderthätigen Maria vom Hasen zu Thüngenthal angestellt, von deren Opfern der Chor erweitert und verschönert worden seyn soll. – Wie in Erlach konnte auch hier erst zu derselben Zeit die Reformation mit Gewalt, aber wie es scheint, nur bei den hallischen Vogtleuten, durchgesetzt werden. Das Patronat und Präsentationsrecht behielt zwar Comburg; Hall aber übte von nun an das Examinations- und Confirmations-Recht aus.

Bischof Andreas von Würzburg schenkte 1307 dem Kloster Comburg „decimas novalium de silvis in territoriis villarum Hessenthal, Thüngenthal, Eselbrunnen et Bumannswiler sitis, extirpatorum seu extirpandorum,“ soweit sie ihm zustanden.

b) Matheshörlebach, auch Mathes-Hürlebach, früher Mathes-Hürdelbach, zum Unterschied von Hörlebach am Landthurm, Weiler mit 95 evang. Einwohnern und 8 hall’schen Gemeinderechten, 1913/4 Mrg. vertheilten und 251/2 Mrg. unvertheilten Allmanden und Waldungen, liegt 1/2 Stunde südöstlich von Thüngenthal, und hat bei ergiebigem Boden einen guten Nahrungsstand. – Der Ort ist Filial von Sulzdorf-Anhausen. – Den großen Zehenten bezieht der Staat, und zwar 2/3 von der Propstei Ellwangen und 1/3 von der geistlichen Verwaltung; den kleinen theilweise der Staat, theilweise die Stadtpflege Hall, welche auch den Blutzehenten hat. – Die Zehentrechte des Staats tauschte Hall 1561 als würzburgisches Lehen von Conrad v. Vellberg gegen 1/3 Zehenten zu Eschenau ein. Ihre übrigen Erwerbungen aber machte die Stadt: 1523 von Veit v. Rinderbach, 1525 von Comburg, 1564 von Graf Casimir zu Hohenlohe, namentlich die Gülten aus dem Holz zu Wüstenzimmern und Riedtwiesen, 1580 von

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0268.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)