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Über ihre Besitz- und Einigungs-Verhältnisse geben wir folgende weitere Notizen. 1

Vellberg hatte zwei Schlösser, welche, soweit die Nachrichten reichen, Lehen von Hohenlohe waren. In den frühesten Zeiten hatten die v. Vellberg ihren Sitz in dem obern oder vordern Schloß, das oberhalb am Eingang in dem Orte Vellberg gestanden zu haben scheint, aber keine Spuren zurückgelassen hat, während längere Zeit hindurch das hintere oder untere Schloß im Besitz verschiedener andern edlen Familien als hohenlohensches Lehen mit Ganerbenrechten war. Dieses hintere oder untere Schloß mit verschiedenen Besitzungen in der Nähe hatten namentlich 1319 Seitz Streckfuß, 1378 Conz Locher und 1381 gemeinschaftlich mit diesem Conz v. Clingenfels, 1395 Conz Adelmann auf gleiche Weise inne, welcher solches 1400 an Schenk Friedrich v. Limpurg (Prescher a. a. O. S. 403) zu seiner Hälfte mit allen Rechten und Zugehörungen als hohenlohensches Lehen, das ihm aber von Ulrich und Albrecht v. Hohenlohe geeignet wurde, verkaufte. Im J. 1418 gab Schenk Conrad diese Hälfte an Hans v. Enslingen als Mannlehen; 1425 wird aber Stephan von Adelsheim mit dem „alten und neuen Haus zu Vellberg“ von Albrecht von Hohenlohe belehnt. Nicht lange hernach kauften Georg und Hans v. Vellberg und deren Vetter Haug und Volkart v. Vellberg eine Hälfte, und 1429 verkaufte auch Conz v. Clingenfels seinen Theil, womit 1414 Hildebrand Streckfuß belehnt worden war, an Jörg, Hug und Ehrenfried v. Vellberg, wodurch sofort Vellberg von allen fremden Besitzern gesäubert und dieses hintere Schloß der Sitz der Herren v. Vellberg wurde; wie denn auch Ehrenfried 1473 sowohl mit dem oberen, als dem unteren Schloß von Hohenlohe belehnt ward. Nun fingen die v. Vellberg 1465 an, Schloß, Vorhof und Graben zu befestigen. (Daß 1465 begonnen ward, sagt eine Inschrift am Eingangs-Thorthurm.) Im J. 1481 schlossen Jörg der ältere und der jüngere, Wilhelm, Ernfried d. ä. und d. j., und Hans, alle von Vellberg (die beiden Jörg nennen sich Ritter und Marschalken des Bisthums Mainz und der Markgrafschaft Brandenburg) als „Gemeiner und Ganerben des Schlosses und Marktes Vellberg“ einen ewigen Burgfrieden und trafen Anordnungen zur Fortsetzung der Befestigung. [1]


  1. Zum Bau sollten in den nächsten 6 Jahren 1200 fl. jährlich verwendet und dazu von jedem der Ganerben 200 fl. beigetragen werden. Ein aus ihrer Mitte gewählter „Baumeister“ führt Aufsicht und Rechnung. (Hiedurch erst wurde die bedeutende Befestigung vollendet.) Stets sollen hier zwei Schirmbüchsen, zwölf Hackenbüchsen, mit 200 Steinen von gleichem Caliber,
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 302. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0302.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)