Seite:OAHerrenberg 055.png

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bestehend in Laub, Heide, Moos und dürrem Waldgras. 3) Die Gräserei ist nur auf Waldwegen und holzlosen Stellen gestattet, der Ertrag der hin und wieder vorkommenden Waldwiesen wird verpachtet. 4) Das Eckerig, welches nach den seitherigen Erfahrungen etwa alle 6–7 Jahre vollständig geräth, wird in den Staatswaldungen gegen Naturallieferung verliehen, welche man wieder zur Aufforstung der Waldungen verwenden wird. In den Gemeindewaldungen, wo diese dem Staate früher zugehörige Nebennutzung abgelöst wurde, benützen die Eigenthümmer den Eckerigertrag theils zu eigenen Waldkulturen, theils zur Ölbereitung, Mast u. s. w. 5) Besenreis wird entweder im Revierpreis abgegeben oder durch besonders aufgestellte Personen geschnitten; auch das Reis der Besenpfrieme verwendet man zuweilen zu Besen. 6) Wildobst wird sowohl in den Staats- als in den Gemeindewaldungen verliehen. 7) Aus den Steinbrüchen, Sand- und Thongruben werden Werk- und Bausteine, Straßenmaterial, Stuben- und Silbersand, Töpfererde u. s. w. gewonnen. Weitere Nebennutzungen, als eßbare Beeren, Haselnüsse, officinelle Kräuter u. s. w., dürfen unentgeldlich gesammelt werden.

Der Holzertrag der Waldungen reicht zur Befriedigung der Bezirksangehörigen hin und wird auch zum Theil noch nach Außen abgesetzt, wie z. B. Hildrizhausen einen nicht unbeträchtlichen Holzhandel nach Stuttgart unterhält und andere Gemeinden Holz nach Tübingen absetzen, dagegen beziehen mehrere Orte wegen der ungleichen Vertheilung der Waldfläche theilweise ihren Holzbedarf aus der Gegend von Nagold, Pfalzgrafenweiler u. s. w. In den Staatswaldungen wird das Holzerzeugniß, mit Ausnahme des an Berechtigte abgegebenen und zu Staatszwecken verwendeten, im Aufstreich verkauft, während man in den Gemeindewaldungen einen Theil des Brennholzes als Gabholz an die Gemeindeglieder vertheilt, den Rest aber im Aufstreich verkauft und den Erlös zu Gemeindezwecken verwendet. Einzelne Gemeinden verkaufen den ganzen jährlichen Holzertrag und vertheilen den Erlös unter die Bürgerschaft. Die Gemeinde Thailfingen als solche besitzt keine eigenen Waldungen, dagegen ist ein 221 Morgen großer Wald vorhanden, an dessen Ertrag ursprünglich 54 Bürger Theil hatten; gegenwärtig theilen sich etwa 100 Bürger in den jährlichen Holzertrag (s. die Ortsbeschr.). Nach Umständen erhalten Gemeindeglieder auch Bauholz, je nach dem Herkommen entweder zu einem ermäßigteren Preis oder unentgeldlich aus den Gemeindewaldungen.

Von holzverzehrenden Gewerben sind zu nennen: Bierbrauereien, Ziegelöfen, Schmiedessen, Bäckereien, Branntweinbrennereien

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 055. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_055.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)