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ursprünglich zu den Ministerialen der Grafschaft Asperg gehörte und ein nach Rechts gekrümmtes, am Rücken ausgezacktes Widderhorn als Wappen führte. Wintherus de Oswile kommt um 1100 vor (Cod. Hirs. 27 b.). Als Zeugen Graf Hartmanns von Gröningen für das Kloster Steinheim erscheinen den 4. März 1257 Herbrandus senior de Byhingen, Herbrandus filius ejus de Oswil (St.A.). Später kommen vor die Taufnamen Schwigger 1289 (Mone 4, 124), Wolfram 1300, Hans 1300 (Reichsst. Arch.Urk. 1, 25), Gerhard 1308, 1317, Volknand 1320, Wolf 1322, 1323 u. s. f. Die Familie trug ansehnliche Lehengüter an verschiedenen Orten, so hatte sie namentlich zeitweilig halb Schöckingen (Beschr. des O.A. Leonberg, S. 240). Johann v. Oßweil starb 1378 ohne männliche Nachkommenschaft; seine einzige Tochter, Bryda, welcher er Lehensgüter in Oßweil, Neckarweihingen, Beihingen und Poppenweiler hinterließ, heirathete Bertholden zu Stein und in zweiter Ehe 1398 Reinharden von Münchingen. Mit Brennmül von Oßweil, welcher 1/4 Erdmannshausen von Württemberg zu Lehen trug, erlosch 1390 der Mannsstamm des Geschlechtes.

Nach dem Aussterben der Herren von Oßweil erscheinen als Besitzer des adeligen Gutes die Herren von Kaltenthal; durch Heirath bekamen die von Remchingen Besitzungen. Den Herren von Kaltenthal kaufte das Stift Stuttgart einen Hof ab, welchen es 1454 an Graf Ulrich von Württemberg vertauschte (Steinhofer 2, 962).

Anna von Kaltenthal brachte einen Theil von Oßweil ihrem Gatten Otto von Baldeck zu, dessen Enkelinnen Anna und Sibylla (Wolfs von Neuhausen Ehefrau), Hans von Baldecks Töchter, es an Herzog Ulrich von Württemberg den 26. Juni 1536 verkauften (mit einem Theil von Eglosheim, s. d.).

Wegen der Obrigkeit und Herrlichkeit zu Oßweil wurde am 3. Jul. 1582 zwischen dem Herzog Ludwig von Württemberg und Hans Caspar von Kaltenthal ein Vergleich aufgerichtet des Inhalts, daß die peinliche Gerichtsbarkeit zu Oßweil allein dem Haus Württemberg zustehe, dagegen von den Geldstrafen gegen die kaltenthalischen Leibeigenen nur zwei Drittheile der Herrschaft Württemberg, das letzte Drittheil aber dem von Kaltenthal gehören solle.

Zur Handhabung der Polizei sollte ein aus 12 Richtern – worunter 8 württembergische und 4 kaltenthalische Leibeigene – bestehendes Gericht eingesetzt werden, von welchem aus die Appellation an das württ. Ober- und Hofgericht statt hatte.

Einen weitern Antheil hatten die von Nothaft gehabt, welche ihn schon im J. 1504 besaßen; an Heimeran v. Nothaft vertauschte

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg. Karl Aue, Stuttgart 1859, Seite 300. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OALudwigsburg0300.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)