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Vertrag mit den Pächtern Thon und Sandel, durch welchen dieselben für die übrige Dauer des Pachts auf den freien Verkauf des Koch- und Viehsalzes in das Inland Verzicht leisteten, wogegen die Finanzverwaltung sich anheischig machte, nach ihrer Wahl entweder jährlich 40.000 Ctr. Kochsalz à 2 fl. 6 kr. p. Ctr. oder 60.000 Ctr. à 1 fl. 36 kr. von der Pachtgesellschaft zu übernehmen, außerdem noch das erzeugte Viehsalz im Preis von 48 kr. p. Ctr. und zwar in dem Verhältnis von 12 % für die nächsten 6 Jahre, für welche sich die Pächter auch des ausländischen Salzverkaufs und des Verkaufs von Mutterlauge begaben und von 6 % für die übrige Pachtzeit, falls eine Verständigung wegen dieses letzten Verzichts später nicht zu Stande kommen sollte. Der Saline Clemenshall wurde ferner der nach dem Heidelberger Vertrag den beiden Württemb. Neckarsalinen gebührende Antheil an dem Salzhandel in das Ausland allein und vollständig überlassen, im Übrigen aber blieb es bezüglich des Pachtgeldes und des Zehnten bei den Bestimmungen des Vertrags vom J. 1798 und da nach letzterem der Pachtherrschaft gestattet war, den Naturalzehnten in ein Geldsurrogat zu verwandeln, so geschah dies im Vergleichswege in der Weise, daß vom 1. Jan. 1833 an der Zehnten mit 1 fl. p. Ctr. berechnet wurde. Mit der Erneuerung des Neckar-Salinenvereins im J. 1835 wurde auch das Verhältnis zu der Pachtgesellschaft bis zum Schlusse der Pachtzeit nach den seitherigen Bestimmungen definitiv geordnet und insbesondere das zu übernehmende Kochsalzquantum auf jährlich 60.000 Ctr. festgesetzt, auch für sämmtliche an die K. Salzverwaltung abzuliefernde Nebenprodukte (Mutterlauge, Haalbözig und Pfannenstein) eine Aversalentschädigung von jährlich 1200 fl. gewährt. Als Antheil an dem gesammten Salzabsatz der Neckarsalinen in das Ausland erhielt Clemenshall 1/6.

Am 13. Febr. 1834 war der Mitpächter Salinen-Direktor Thon zu Nürnberg gestorben; an dessen Stelle trat sein Sohn Rechtskonsulent Thon. Im J. 1836 wurde das Brunnenhaus über dem alten Badbrunnen abgebrochen und letzterer der Gemeinde Offenau überlassen. In der Nacht vom 30./31. Dez. 1843 brannte die Sägmühle ab, welche hierauf im folgenden Jahre von den Pächtern wieder neuhergestellt wurde. Am 21. Juli 1848 endlich lief der Pacht ab und wurde die Saline alsbald in Selbstadministration übernommen. Das mitübernommene Personal bestand in 37 Siedern und 4 Salzwendern nebst 7 Offizianten und Werkleuten. Die Verwaltung und Kassenführung kam an das Salinenamt Friedrichshall, die unmittelbare Aufsicht über den Betrieb führt ein in Clemenshall aufgestellter Saline-Inspektor.

Wegen Berechnung des Werths der von den Pächtern ausgeführten Meliorationen entstand noch ein langwieriger Prozeß, welcher erst am 11. April 1865 durch eine Entscheidung des K. Obertribunals sein Ende fand.

Nach den noch vorhandenen Aufschreibungen betrug der Salzverkauf der Pachtgesellschaft neben dem in Natura geleisteten Zehnten

vom 1. Jan. 1804–31. Juli 1821 50.908 Ctr. Kochs. 4246 Ctr. Viehs.
vom 1. Aug. 1821–20. Juli 1848 2.135.346 Ctr. Kochs. 134.175 Ctr. Viehs.
zusammen       2.186.254 Ctr. Kochs. 138.421 Ctr. Viehs.

Während des Betriebs der Saline durch den Staat sind mehrfache Änderungen und Verbesserungen in den Einrichtungen vorgenommen

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 617. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0617.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)