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gefunden zu haben glaubt, führte, ist möglich; ebenso daß von Widdern westlich von der Seckach eine Straße nördlich geführt hat.

Der hinter der Stadt sich erhebende Schloßberg hat seinen Namen von dem alten Ganerben-Schloß (s. u.), von dem sich nur wenige Spuren erhalten haben. An einer Stelle im Kessachthal („im Klösterle“) soll man Grundmauern von einem Gebäude gefunden haben (s. u.).

Flurnamen und Benennungen: Altes Schloß, hinterm Schloß, Schloßberg; alte Schanz, Schildwache, im Klösterle, in der Kappel, Liebfrauenberg, Hohe Straße, Bubensteig, Nonnenberg.

Zu Widdern gehören die Parzellen:

Schustershof, nordwestlich von der Stadt auf dem Plateau zwischen Dippach und Kessach gelegen, und

Seehaus, ein Hof südwestlich von der Stadt im Hardthäuser Wald an der nach Neuenstadt führenden Straße, mit einem der Stadt gehörigen 85 Morgen großen Gut, dem Seehausgut, zum größeren Theil Rodfeld. Für die Verpachtung des Guts (zugleich Schildwirthschaft) bezieht die Stadt 875 fl.


Widdern, alt Witterheim = Heimwesen eines Witter, woraus abgekürzt Wideren etc., gehört zu den ältesten Orten im Bezirk, deren schon im 8. Jahrhundert Erwähnung geschieht, anläßlich von Schenkungen, welche dem Kloster Lorsch an der Bergstraße durch Männer und Frauen unserer Gegend geworden sind. Im 11. Jahrhundert sehen wir das Kloster Komburg daselbst begütert. Lehensherr der Stadt und Burg, nach welcher schon im 13. Jahrhundert ein Adelsgeschlecht sich genannt zu haben scheint (Reg. 1244), sowie Patronatsherr der Kirche war der Bischof von Würzburg, welcher die Kirche 1258 dem Chorherrenstift Mosbach einverleibte, mit der Stadt und Burg aber die in unserer Gegend weithin begüterten Dynasten von Dürn (Walldürn) belehnte. Besitz- und Rechtsnachfolger der letzteren wurden die Grafen von Wertheim, dann 1307 die Grafen von Eberstein. Auch die von Weinsberg erscheinen um 1318 damit belehnt. Bald aber, um die Mitte des 14. Jahrhunderts, trat eine wesentliche Änderung ein: Widdern wurde und blieb bis in unser Jahrhundert eine Ganerbschaft, d. h. gemeinschaftlicher Besitz Mehrerer mit Erbrecht für jeden Theilhaber der

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 664. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0664.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)