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Der Todtschläger wendet sich an den Kaiser und dieser gewährt ihm, Prag, 16. Sept. 1600, kaiserliches Geleit und Sicherheit, erläßt auch, weil dem Kaiser allein die Jurisdiktion über die freie Reichsritterschaft zustehe, das Strafgebot, D. zu restituiren. Trotz mehrerer kaiserlicher Mandate bleibt Württemberg im Besitz von D. und Georg Wolf v. Hartheim stirbt darüber 1607. Ebend. 77. So fällt

1607 das Mannlehen an Würzburg, die Weiberlehen an Württemberg heim. Ebend. 81. Der Bischof von Würzburg Julius Echter v. Mespelbrunn belehnt seine Familie (s. Züttlingen), Allodialgüter fallen an den mit den Hartheim verwandten Joh. Kasp. v. Herda.

1624. Hans Christof v. Hermsdorf (in Hessen) trägt D. von Württemberg zu Lehen. Öttinger Landbuch 131 b.

1626. Das Weiberlehen wird allodifizirt, desgleichen

1628 das Mannlehen.

1628. 1642. Hans Kaspar v. Herda (im Eisenach’schen) zu Domenek und Assumstadt, Kanton Ottenwäldischer Ritterhauptmann, siehe Züttlingen.

1650. D. kommt an Joh. Jakob Kolb von Rheindorf – von diesem

1676 an Joh. Christof v. Ellrichshausen zu Jagstheim. W. F. 6, 77 f.

1692. 1800 s. o.

1831. Das von dem Freiherrn Franz Karl von Troyff, Major und Kommandant der K. Leibgarde zu Pferd, erworbene D. wird vom König zum Rittergut erhoben. Reg.-Bl. 1831, S. 93.


d) Ernstein, ein Hof auf der Höhe südöstlich von Züttlingen, neben der nach Neuenstadt führenden Straße gelegen, hieß früher Ziegelhütte oder Ziegelhüttehof und hat die jetzige Bezeichnung erhalten nach der gänzlich zerfallenen Burg Ernstein, von der jetzt nur noch einige Gräben und ein Thurm wahrzunehmen sind. Das Hofgut Ernstein, durch Rodungen in den Jahren 1850–53 bedeutend erweitert, ist ein den Freiherren v. Ellrichshausen (jüngere Linie) gehöriges Rittergut, 247 Morgen enthaltend. (Siehe auch S. 693.)

Ernstein, alt Erenstein (vielleicht von der ehernen, erzenen Farbe, Buck, Oberd. Flurn. 60) ist urkundlich im Besitz einer davon benannten, den Herren v. Dürn, später denen von Weinsberg lehenspflichtigen Adelsfamilie, welche, wohl eines Stammes mit den Edlen v. Züttlingen, Mitherrin dieses Ortes und weiterhin zu Schlierstadt und Schefflenz im Amt Adelsheim, Helmbund und anderen Orten begütert war, von der Mitte des 13ten bis ins erste Viertel des 15ten Jahrh. Auch die Neideck hatten Theil an der Burg und Zubehör, die wahrscheinlich eine Ganerbschaft bildeten. Die Töchter des letzten Ernstein

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann und Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Neckarsulm. Kohlhammer, Stuttgart 1881, Seite 690. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OANeckarsulm0690.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)