Seite:OAOehringen0071.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Von Nebengewerben sind noch zu nennen: die Verfertigung von Holzwaaren (Kübel, Pfähle etc.) auf dem Mainhardter Wald, und die Fabrikation von Dosen aus Birkenrinde in Pfedelbach.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Grundherrliche Rechte und Gefälle hatten auszuüben und zu beziehen, insbesondere die Fürsten von Hohenlohe Oehringen, H. Waldenburg, H. Bartenstein, H. Kirchberg, die Freiherren von Berlichingen, von Gemmingen, von Stetten und von Weiler, ferner die Staatsfinanzverwaltung Namens des inkamerirten Stiftes Oehringen, der fürstl. Hospital daselbst, das städtische Almosen oder die Stiftungspflege daselbst. Sodann hatten auch einzelne Pfarreien, Schulen und örtliche Stiftungspflegen, sowie Gemeinden, grundherrliche Reichnisse zu erheben.

B. Leibeigenschaft, Dienste und Frohnen.

Die Leibeigenschaft war in der ehemaligen Grafschaft, dem späteren Fürstenthum Hohenlohe, schon im 18. Jahrhundert ihrem gänzlichen Erlöschen nahe gerückt und beschränkte sich zuletzt auf wenige Familien und einzelne Personen meistens im Auslande. Die geringen Abgaben, welche ein Leibeigener zu leisten hatte, bestanden in einer Geldabgabe, Leibbeed genannt, im Betrag von 1–15 kr. und in einem Leibhuhn, das zu 6–8 kr. gewerthet wurde. Bei dem Ableben eines Leibeigenen wurde aus dessen Vermögen der Leibfall berechnet, der bei einem Weibe häufig nur im Mantel oder Rock bestand, dessen Werthbestimmung dem Beamten überlassen war. Die Befreiungen von der Leibeigenschaft wurden von den Hohenlohischen Herrschaften überall begünstigt und in der Regel gegen eine Aversal-Entschädigung, die in geringen Summen, 1–2 fl. bestand, nicht selten aber auch ganz unentgeldlich ertheilt. So kam es, daß die Leibeigenschaft nach und nach erlosch und in der Herrschaft Hohenlohe-Neuenstein-Oehringen 1803 nur noch sehr wenige Leibeigene da waren, welche unentgeldlich vollends freigesprochen wurden.

Dagegen waren im Fürstenthum Hohenlohe ehemals alle Unterthanen zu täglichen, ungemessenen Frohnen und Diensten, zu allen Zeiten und in allen Fällen, wo sich die Herrschaft derselben bedienen wollte, verbunden. Hierin trat aber in der Grafschaft Hohenlohe-Neuenstein (denjenigen Besitzungen, welche zuletzt die

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0071.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)