Seite:OARottenburg 155.png

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innern Rath war immer ein ansehnliches Collegium aus der Bürgerschaft, als sogenannter äußerer Rath, gegenüber gestellt. Später wurde die Verwaltung sehr vereinfacht, indem nur 1 Bürgermeister, 1 Syndikus und 4 Räthe oder Deputirte bestunden, welche zusammen als innerer Rath, die freywillige und strittige Gerichtsbarkeit und die Ökonomie der Stadt verwalteten; jedoch hatten für letztere Gegenstände 4 weitere Mitglieder (der äußere Rath) Sitz und Stimme. Diesen gegenüber stand ein Ausschuß von 60-70 Bürgern, welche am höchsten besteuert waren. Diese wählten den Syndikus; der Burgermeister, der innere und äußere Rath, so wie der Ausschuß, wurden jedoch von der ganzen Bürgerschaft gewählt. Für die Stiftungen und ihre Verwaltung waren Marschalke, für die Landeseinkünfte Landschreiber bestellt.

Unter den Freyheitsbriefen sind vorzüglich bemerkenswerth: 1) die vom Kaiser Carl IV. gegeben Frankfurt 1349 und Nürnberg 1362 – Befreyung von fremden Gerichten, 2) wieder von Carl, Nürnberg 1378, Erlaubniß, das Landgericht in dem Dorf zu Wendelzheimb in die Stadt Rottenburg zu legen; 3) Kaiser Friedrich ertheilt der Stadt Rottenburg 1414, gegeb. Schaffhausen, das Recht, Bürger aufzunehmen, sie zu schatzen, und die Freyheit, Wein oder Korn bey sich ohne Schatzung einzulegen. 4) Kaiser Maximilian ertheilte 1490 der Stadt das Recht, „unter Tach in ihrer gewöhnlichen Gerichtsstube doch mit offener Thür sitzen, und umb alle Malefizhandel, Urtheil und Recht sprechen zu können.“ Eine merkwürdige Urkunde für öffentliche Verhandlung in Kriminalfällen. 5) K. Ferdinand ertheilt der Stadt 1525 den Freyheitsbrief, daß kein Jude mehr leihen, noch Schuldklagen von Juden bey den Gerichten angenommen werden dürfen.

Ob noch zu dieser Zeit Juden in der Stadt gelebt haben, ist nicht näher angegeben: daß solche aber früher hier ansäßig waren, bezeugt die Chronik von Lutz von Lutzenhardt, indem er sagt: „In diser Statt hatt es auch vor Jahren

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Rottenburg. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1828, Seite 155. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottenburg_155.png&oldid=- (Version vom 9.12.2016)