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den Erzbischof Adolf mit Vorbehalt des Wiederkaufes um 10.240 fl., und der Domschulmeister Konrad und Konrad der jüngere von Weinsberg als Brüder des Verkäufers waren Mitsiegler der Urkunde (Reg. Boic. 10, 227). Übrigens wurde auch für das Erzstift diese Erwerbung keine dauernde; es veräußerte solche im J. 1402 an Reinold von Talheim (Würdtwein Nov. subs. 4, 239) und bald darauf erfolgte die Rücklösung an den Verkäufer Engelhard selbst, welcher aber bereits am 25. Mai 1412 das Halbtheil der Burg und des Schlosses Weinsberg nebst der Hälfte mehrerer Dorfschaften an den Kurfürsten Ludwig von der Pfalz für 6000 fl. verpfändete.[1]

Dieser Engelhard hatte am 1. Febr. 1393 von den Herzogen von Österreich die einträgliche Landvogtei in Schwaben, Breisgau und Elsaß auf 4 Jahre zu verwalten erhalten. K. Ruprecht verlieh ihm 1404 die Judensteuer in der Landvogtei Niederschwaben als Pfand, welches sich in seiner Familie vererbte. Von K. Sigmund ward er nebst seinem Sohne Konrad am 19. April 1411 mit dem Reichsamt eines Unterkammermeisters (Erbkämmerers)[2], welches von der Markgrafschaft Brandenburg zu Lehen rührte, begnadigt; solches Amt war von seinem Münzenbergischen Urahn (s. oben) auf dessen Tochtermann Philipp von Falkenstein übergegangen und bis zum Tode Philipps von Falkenstein im J. 1409, welchen vom Falkensteinischen Mannsstamm nur noch der Erzbischof Werner von Trier überlebte, bei diesem Haus, aus welchem Engelhards Schwiegermutter Lucarde geboren war (Joannis Res Mogunt. 1 tab. ad pag. 704 lit. 1.), geblieben. Von nun an erhielt sich diese Würde, womit der im Rechtsstreit, aber nie in Wirklichkeit durchgesetzte Besitz der Herrschaften Falkenstein und Münzenberg verknüpft war, bei den Weinsbergern bis zu deren Aussterben.

Hatten die Herren von Weinsberg schon im 13. Jahrh. (1253) Antheil gehabt an dem vom Hochstift Regensburg zu Lehen gehenden hohenlohischen Orte Öhringen, so schloßen Engelhard und sein Sohn Konrad 1400 eine Erbverbrüderung, wonach im Falle, daß mit ihnen ihr Mannsstamm erlösche, die ganze Herrschaft Weinsberg mit allen Lehen und allem Eigenthum an die von Hohenlohe fallen sollte, wogegen die von Hohenlohe auf den Grund eines vorhergegangenen Erbverbrüderungsvertrags eine ähnliche Verschreibung ausstellten


  1. Hugo Mediatis. 416. Im J. 1446 erscheint die andere Hälfte der Veste versetzt. Chmel Regg. K. Friedrichs IV. Nr. 2143.
  2. Riedel Cod. dipl. Brandenb. II. Bd. 3, 177.
Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_113.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)