Seite:OAWeinsberg 120.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

für das würt. Franken 1 b, 91) durch Vertrag von 1590 wurden die württembergischen Gesetze und auch die dortige Kirchenordnung im Löwensteinischen eingeführt und wurden die Reichscontributionen und andere gemeine Anlagen, statt früher unmittelbar an das Reich, an den württembergischen Landschreiber bezahlt. Hohe und niedere Gerichtsbarkeit, auch Forst- und Blutbann verblieben dagegen dem Hause Löwenstein (Reuß Teutsche Staatskanzlei 19, 223). Ludwigs, des ersten Löwensteiner Grafen Enkel, Graf Ludwig II. († 1611), brachte die Grafschaft Wertheim (wo der Grafenstamm 1556 erloschen war) durch Heirath an sein Haus, und seine beiden Söhne wurden Gründer der beiden heutzutage blühenden, im J. 1806 ihren reichsständischen Besitzungen nach mediatisirten Hauptlinien, von denen sich jetzt die ältere (evangelische) Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, die jüngere (katholische, 1711 gefürstete) Löwenstein-Wertheim-Rosenberg nennt und erstere – 1813 von K. Friedrich von Württemberg in den Fürstenstand erhoben – in Württemberg Löwenstein nebst Zugehörungen, namentlich Sulzbach an der Murr (sonst noch mit Michelbach an der Bilz einen Antheil an der Grafschaft Limpurg) besitzt.

Die, wie erzählt, in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erfolgte Erwerbung der Herrschaft Weinsberg von Seiten der Kurpfalz, welche ihre eigenen Obervögte hieher setzte, geschah zwar auf Wiederlösung; solche jedoch erfolgte nicht mehr, bei den zerrütteten Vermögensumständen derer von Weinsberg. Kurpfalz dagegen rundete durch den bereits erzählten Ankauf der Herrschaft Löwenstein (Jan. 1441) sich immer mehr seinen Besitz allhier ab[1].

Aber auch diese kurpfälzische Herrschaft fand ihr Ende nicht blos in Löwenstein, wie oben berichtet, sondern auch in Weinsberg durch den bairischen Erbfolgekrieg im Jahr 1504, wo der junge Herzog Ulrich von Württemberg gegen den in die Acht erklärten Kurfürsten Philipp von der Pfalz zu Felde zog und unter Anderm auch Stadt und Burg Weinsberg belagerte und eroberte, welche auch nach dem Frieden im Besitze von Württemberg blieben.

Die württembergische Herrschaft im Weinsberg-Löwensteinischen Gebiet dauerte vorerst nur 14 Jahre, indem Herzog Ulrich 1519 von dem Schwäbischen Bundesheere aus seinem Lande vertrieben wurde, wobei auch Weinsberg im Mai d. J. berannt und erobert ward. Württemberg wurde vom Bunde auf dem Reichstage zu


  1. Auszüge aus einem kurpfälzischen Güterbuch der Herrschaft s. bei Mone Zeitschr. 5, 49–51.
Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_120.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)