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an Württemberg. Dieses hatte die jurisdictio ecclesiastica allein, an der jurisdictio civilis (Vogtei) 1/4, wogegen das Stift Öhringen 3/4 an letzterer besaß.

Im April 1700 verglich sich Herzog Friedrich August von Württemberg-Neuenstadt mit den Grafen von Hohenlohe in der Art, daß Letztere drei Jahre lang, Württemberg ein Jahr lang das Directorium bei den Ruggerichten haben, die Einwohner nach dem Vergleich von 1698 Accise zahlen, Württemberg als Landesherrn, Malefizherrn und Mitvogtherrn, Hohenlohe als Mitvogtherrn geloben (Sattler Herz. 12, 231).

Das Verhältniß löste sich mit der Mediatisirung von Hohenlohe 1806 und dem Übergang der Öhringer Stiftseinkünfte an die württembergische Staatsfinanzverwaltung.

Vor der Reformation stand der ohnehin noch unbedeutendere Ort mit seiner Capelle zum h. Kreuz und h. Petrus als Filial im Pfarrverband mit dem benachbarten Sülzbach. Egeno, rector ecclesiae in Sulzbach, thut 1303 dem Bischof von Würzburg kund, in dem zu seiner Parochie gehörigen Ellenhofen seye eine Capelle mit einem Priester, Gütern und Einkünften; dieselbe habe aus Weingärten bei Affaltrach und Sülzbach 20 Pfd. Heller. Er bittet nun, die Übertragung derselben an den Priester Heinrich von Wüstenroth, der dazu den kleinen Zehnten in Ellhofen gab, zu bestätigen. Die Pfründe wird bestätigt 1304 von Konrad von Weinsberg, 1307 von Bischof Andreas von Würzburg, 1310 von Pabst Clemens V.

Der Parochial-Verband mit Sülzbach blieb auch nach der mit Weinsberg gleichzeitig erfahrenen Reformation, ohne eigenen Cultus in der alten Ortskirche. Die Taufen von Ellhofen finden sich vom Jahr 1558 an noch alle im Sülzbacher Taufregister. Erst im Jahr 1592 wurde die Pfarrei als Filialpfarrei von Sülzbach gestiftet und an Joh. Baptistä d. J. der erste förmliche Gottesdienst in loco durch den Pfarrer von Sülzbach gehalten. Hievon rührt es her, daß der Pfarrer von Sülzbach noch jetzt alle Neujahr Nachmittags gegen eine besondere Remuneration eine Neujahrspredigt zu halten hat. Im Jahr 1595 wurde die Pfarrei als Filialpfarrei mit dem Diaconat Weinsberg verbunden, so daß jetzt der in Weinsberg wohnende Diaconus alle Fest-, Sonn- und Feiertagsgottesdienste, – seit neuerer Zeit gegen besondere Remuneration alle 14 Tage auch Nachmittags Kinderlehren, – alle Casualien, Hochzeiten, Leichen, Taufen und alle Donnerstag eine Kinderlehre in der Filialkirche zu

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F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_220.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)