Seite:OAWeinsberg 346.png

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Weinsberg schon an den Pfalzgrafen Friedrich verkauft war – verkaufte Dietrich von Weiler den vierten Theil an Gericht und Vogtei der beiden Dörfer Steinsfeld und Lehren nebst Zehnten und Gefällen daselbst um 600 rhein. Gulden an Hans Heil, des Pfalzgrafen Thürhüter. Bei der Wiedereinsetzung Herzog Ulrichs in den Besitz seines Landes gehörte Steinsfeld nach einem Bericht von 1535 dem Freiherrn Philipp von Gemmingen. Ein wüster Burgstadel hier, heißt es in diesem Bericht, ist seit langer Zeit (also nicht erst im Bauernkriege von 1525) zerstört. Auf dessen Area ist wohl das noch jetzt stehende Schloß erbaut. Im Jahr 1585 erhalten die von Gemmingen von Herzog Ludwig von Württemberg gegen Verzicht auf einen Besitz in Meimsheim und Dürrenzimmern das Jagdrecht auf Steinsfelder Markung mit Schießen und Bürschen des hohen, rothen und schwarzen Wildprets und das kleine Weidwerk auf der Markung unter Vorbehalt des Mitjagens. Im Jahr 1649 verkaufen Joh. Leonhard von Menzingen, Weiprecht von Gemmingen und Johann Heinrich Schertel von Burtenbach Schloß und Dorf Lehren-Steinsfeld nebst Adersbach an Ludwig von Schmidtberg, franz. Feldmarschall (Betrachtungen über den Blutbann der Reichsritterschaft in Schwaben 71). Diese Familie von Schmidtberg, welche auch eine (1707 abgebrannte) Wohnung in Weinsberg hatte, erscheint sofort als Grundherrschaft, bis mit Johann Friedrich Karl, Freiherr von Schmidtberg im J. 1777 der Mannsstamm erlosch (Mader reichsrittersch. Magaz. 5, 339; 6, 585). Darauf kam Lehren-Steinsfeld an die Miterbinnen der Schmidtbergischen Güter, die Freifrauen von Waldenfels, von Kechler und von Hygle, Enkeltöchter August Schmidtbergs, im Erbvergleich von 1778 (Mader a. a. O. 6, 589. 597). Nachher wurden Grundherren die von Gemmingen-Hornberg, welche sich sofort von Steinsfeld schrieben. Im Jahr 1823 erbte Luise Dorothee von Gemmingen-Hornberg Patronatrecht, Besitzungen und Rechte allhier von der Familie von Gemmingen-Steinsfeld, womit diese an ihren Gatten, den Freiherrn von Göler-Ravensburg, übergiengen und nach seinem Tode der Wittwe zurückfielen. Zu Ende des Jahres 1856 verkaufte die von Göler’sche Familie das Gut mit allen Rechten an den Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein, für welchen es nunmehr verwaltet wird. – Mit Aufhebung der Reichsritterschaft und der ritterschaftlichen Kantone durch Decret Napoleons I. vom 19. Nov. 1805 wurde auch diese ritterschaftliche Besitzung der württemb. Oberhoheit unterworfen. Die Episcopalrechte giengen an Württemberg über (Reg.-Bl. von 1807 S. 251). Das Patronatrecht aber verblieb der Guts- und Grundherrschaft.

Empfohlene Zitierweise:
F. L. I. Dillenius: Beschreibung des Oberamts Weinsberg. Karl Aue, Stuttgart 1861, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWeinsberg_346.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)