Seite:OberamtCalw 373.jpg

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Accession abgerechnet (vgl. Holzbronn), waren zu verschiedenen Leistungen an den Inhaber des Schlosses verpflichtet, hatten aber fast alle mit dem Schloßinhaber das Beholzungsrecht im Hirschauischen Frohnwald, und wenn dieser für das Bedürfniß nicht hinreichte, auch im Weckenhard. Am 2. April 1468 wurde hierüber durch württembergische Bevollmächtigte ein Vergleich zwischen dem Kloster und den Holzberechtigten abgeschlossen. Herzog Christoph erneute den 26. Nov. 1566 diesen Vergleich, wobei die Entscheidung über den nöthigen Bedarf an Bau- und Brennholz dem Forstverwalter, Schultheißen und zwei Gemeindemitgliedern übertragen wurde (Christmann Hirschau Urk. Beil. Nr. 15, vgl. auch Renz 30). Teinach, mit Ausnahme des dortigen Kronenwirths, entsagte im Jahr 1719 seiner Holzgerechtsame, weil bei der allzugroßen Entlegenheit des Waldes die Transportkosten sich zu sehr steigern und es den Einwohnern zu beschwerlich falle, alljährlich vor dem Waldgericht in Hirschau zu erscheinen. Im Jahr 1836 kaufte der Staat den Holzberechtigten ihr Recht ab. Die Holzgerechtigkeit des Kronenwirths in Teinach erwarb mit der Krone selbst gleichfalls der Staat (s. o.). 1

Burg nebst Schloßgut waren als Pfandschaft von Württemberg im Jahr 1396 u. ff. in Straubenhardt’schen, darauf in Gültlingischen und Ehingischen Händen, in letztern bis zum Jahr 1552, in welchem es durch das Haus Württemberg von dem Pfandherrn Hans von Ehingen wieder eingelöst wurde. Neben den von Ehingen hatte am Ende desselben Jahrhunderts Ulrichs von Reischach Wittwe hier ihren Sitz (Datt de pace publica 314). Im Jahr 1554 belehnte damit Herzog Christoph von Württemberg seinen Oberjägermeister Jordan von Breitenbach auf Rostwitz († daselbst 1593). Herzog Johann Friedrich von Württemberg überließ es 1616 pfandweise an seinen Hofrath Benjamin von Bouwinghausen († 1633) und belehnte im Jahr 1621 denselben, welcher das Jahr zuvor den Pfandbesitz durch einen Gnadenkauf zum Eigenthum gemacht hatte, mit der hohen Jagd. Er führte den oben erwähnten Neubau am Schlosse auf, legte einen Brunnen und eine Wasserleitung an, wozu er 1624 von der Gemeinde Röthenbach zwei Quellen kaufte; von diesem Wasser bekamen auch die Einwohner des Städtchens einen Antheil, wofür sie bei Ausbesserung des Brunnens und der Wasserleitung Frohndienste leisten mußten. Von seinen vier Söhnen folgten ihm in dieser schwarzwäldischen Besitzung die zwei ältesten, Jakob Friedrich von Bouwinghausen, Herr zu Altburg, Zavelstein und Weltenschwann, württembergischer Rath, Kammerherr, Obervogt zu Calw, Ritterhauptmann des Cantons Nekar († 1686) und Heinrich

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 373. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_373.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)