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1534. Die von der Klause zu Neunkirchen an das Kloster Heidingsfeld gekommenen Güter etc. (s. 1479) werden vom Spital Mergentheim um 2250 fl. erworben. Schönh. Merg. 36.

1550. Wilhelm Sützel v. Mergentheim zu Unterbalbach verkauft außer Besitzungen in Althausen halb Neunkirchen mit allen Eingehörungen um 3330 fl. rhein. an Sebastian Geyer v. Giebelstatt, Würzburgischen Amtmann zu Bütthard. W. F. 6, 12.

1558. Christof Sützel zu Oberbalbach verkauft einen halben Theil an Neunkirchen mit Eingehörungen und Herrlichkeiten an Gottfried (Götz) v. Berlichingen zu Hornberg als Würzburgisch Lehen um 3520 fl. Ebend.

1559. Götz v. Berlichingen wird von Würzburg mit halb Neunkirchen belehnt. Ebend.

1560 ff. Hans Jakob v. Berlichingen besitzt halb Neunkirchen. Ebend.

1563. Sebastian Geyer stirbt und wird in Neunkirchen begraben. Ebend.

1565. Hans Dietrich Geyer ebenso. Ebend.

1573. Johann Gottfried v. Berlichingen besitzt halb Neunkirchen. Ebend.

1578. Hans Konrad Geyer und Joh. Gottfried v. Berlichingen als Inhaber von Neunkirchen vertragen sich mit DO. in Mergentheim über die Mergentheimer Hospitalgüter auf der Markung von Neuhaus. Ebend.

1591. Hans Pleikard v. Berlichingen zu Neustetten verkauft mit Einwilligung seiner Brüder Philipp Ernst zu Hornberg und Reinhard zu Jagsthausen an Hans Konrad Geyer v. Giebelstatt zu Goldbach seinen halben Theil an Neunkirchen. Ebend.

1618. Hans Heinrich Geyer ertheilt der Gemeinde Neuhaus eine Dorf- und Gerichtsordnung. Ebend.

1628 ff. Kirchliche Wirren s. Althausen.

1631. Hans Heinrich Geyer prozessirt gegen DO. wegen dessen Eingriffs in sein Patronatrecht zu Neunkirchen. W. F. 6, 13.

1665. Heinrich Wolfgang Geyer revidirt die Dorf- und Gerichtsordnung von Neunkirchen. Ebend. 12.

1708. Nach dem Aussterben des Geyerschen Geschlechtes nimmt Preußen mit den übrigen Besitzungen desselben auch Neunkirchen in Besitz, während Würzburg den Ort als heimgefallenes Lehen in Anspruch nimmt. In Folge Vergleichs theilen sich beide in den Ort und lassen das Patronatsrecht alterniren. Ebend. 13.

1729. Markgraf Karl Wilhelm Friedrich v. Brandenburg-Ansbach erhält halb Neunkirchen unter der Mitgift seiner Gemahlin. W. F. 8, 457.

1792. Halb Neunkirchen wird wieder Preußisch. Ebend.

1797. Es wird bei einer Grenz- und Gebiets-Ausgleichung an Hohenlohe-Weikersheim abgetreten. W. F. 6, 13.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 658. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0658.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)