Seite:Oberamt Aalen 086.jpg

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Die Bemerkung in der Heidenheimer Oberamtsbeschreibung in Bezug auf die Böcke (daß gern schwarze Böcke gehalten werden, um den Viehstall vor Einwirkung böser Leute zu bewahren) paßt auch für den hiesigen Bezirk.

Federvieh: Gänse, Enten und Hühner werden im Bezirk viele gezogen, und auf dem Wochenmarkte in Aalen, erstere besonders vor und nach der Kirchweihe verwerthet oder auch durch Händler aufgekauft; sehr viele Gänse werden besonders zur ebengenannten Zeit noch aus dem Riese eingeführt. Auch Tauben werden, nicht ohne Nachtheil für die Landwirthschaft besonders zur Saatzeit, häufig gehalten.

Bienenstöcke sind im ganzen Bezirke 1143 vorhanden, die meisten in Dewangen, Essingen und Unterrombach. Im Ganzen ist die Bienenzucht von wenig Bedeutung und hat in neuerer Zeit sogar merklich abgenommen, woran theils das Umbrechen vieler Haiden, theils die ungünstige Winterung u. a. m. Ursache sind.

d) Jagd und Fischerei.

Unser Bezirk fällt ganz in die Grenzen einiger großen zum Theil sehr alten Wildbannbezirke.

Schon 1024 hat Kaiser Heinrich II. dem Abt von Ellwangen den Wildbann im Virgundwalde geschenkt, dessen Grenze den Kocher herauflief bis Hüttlingen und von da nach Buch u. s. w. Doch behielten die Herzoge vor Schwaben in diesem Bannforst ansehnliche Jagdrechte und in Folge davon konnte Konrad IV. den Schenken Walther v. Limburg mit einem ausgedehnten Wildbann beschenken 1251, dessen Grenzlinie an der blinden Roth herablief zum Kocher und weiterhin die Lein aufwärts bis Leineck u. s. w.

Der zur Herrschaft Heidenheim (ursprünglich wohl gräflich Dillingen’sche) gehörige Wildbann umfaßte den größern Theil des Aalbuchs und Hertsfeldes und am Abhang beider Gebirge zog seine Grenze hin, zwischen Aalen und Unterkochen das Kocherthal überschreitend.

An der Jagst schloß der öttingen’sche Wildbann sich an, der ganze hiemit umschlossene Raum aber, bis zum Hohenstaufen hin, bildete (schon 1434 heißts „seit unvordenklichen Zeiten“) einen Freipürschbezirk für die Reichsstadt Gmünd und alle eingesessenen freien Herrn sammt der Stadt Aalen. Dabei war es uralte Observanz, daß die Gmünder überall jagen dürfen, die andern Theilnehmer nur je auf ihrem Grund und Boden. Die meisten Betheiligten hatten durch einen Vertrag 1489 bestimmt, daß der gemeine Bauersmann fernerhin das Waidwerk nicht mehr soll treiben dürfen. Dabei betheiligt hatten sich neben den genannten zwei

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: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 086. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_086.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)