Seite:Oberamt Biberach 095.jpg

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den 2. Oktober 1796 und 9. Mai 1800; s. S. 61.[1] – Am 26. September nahm Moreau hier sein Hauptquartier auf dem Rückzuge aus Baiern. St. Eyr, Düseme, Vandamme, Lecourb, Ferino, Lavalle etc. und der Kern der ganzen französischen Armee hatten sich in und um Biberach festgesetzt, bis nach der Schlacht am 2. Oktober der weitere Rückzug angetreten wurde, worauf dann wieder das österreichische Hauptquartier unter dem General Latour einrückte. Auch am 9. Mai 1800 nahm Moreau wieder sein Hauptquartier in Biberach, und verweilte bis zum 11. Der Schaden, den die Stadt und Landschaft Biberach in den Jahren 1795–1800 durch Erpressungen und Kriegskosten traf, belief sich auf 2.017.392 fl. und von 1805 bis 1815 wieder 734.068 fl. In Folge des Friedens von Lüneville kam Biberach an Baden, welches den 25. September 1802 von der Stadt Besitz ergriff. Aber schon durch die rheinische Bundesacte kam die Stadt an Würtemberg, von dem sie am 24. Oktober 1806 in Besitz genommen wurde.


Verfassung und Verwaltung der Stadt als Reichsstadt.

Die Verfassung der Stadt entwickelte sich nach allen Anzeichen ganz auf dieselbe Weise, wie in Ulm und Ravensburg, auf deren Beschreibung wir hier daher verweisen. Wie dort, so beruhte auch hier, nachdem einmal die kaiserliche Gewalt verdrängt war, die Herrschaft ganz auf den (adeligen)


  1. Am 29. Juli 1796 geschah bei Biberach die auffallende Entwaffnung der schwäbischen Kreistruppen, welche sich vom Rhein dahin zurückgezogen und dort in einem Lager unter dem Feldmarschall-Lieutenant Landgrafen von Fürstenberg gesammelt hatten. Erbittert durch den Waffenstillstand, welchen die schwäbischen Kreisstände nach dem Eindringen Moreaus in Schwaben am 17. Juli und den folgenden Tagen zu Baden mit Frankreich geschlossen hatten, rückte ein österreichischer Heereshaufen am 29. Juli unerwartet vor Biberach, nahm zuerst die Stadt in Besitz und umzingelte dann das Lager der schwäbischen Truppen, welche ungefähr noch 6 Bataillone stark waren. Die Kanonen gegen das Lager gerichtet, wurden die Eingeschlossenen zu der Erklärung aufgefordert: ob sie in kaiserliche Dienste treten wollen, und als sie sämmtlich diß verneinten, wurden sie entwaffnet und nach Haus geschickt.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 095. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_095.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)