Seite:Oberamt Blaubeuren 057.jpg

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Oberamt Münsingen, aber ungefähr 3 Morgen mehr, als in den Oberämtern Ehingen, Riedlingen etc. Das Verhältniß bei den einzelnen Orten steigt von 8/10 M. (Blaubeuren) bis auf 130 M. (Aichheim.) Das Verhältniß des Viehstandes zur Bodenfläche – auf 1 St. Rindvieh 154/10 M. – ist zwar besser, als bey dem Oberamte Münsingen, wo 188/10 M. auf 1 St. kommen; aber doch viel geringer, als bey allen andern, bis jetzt beschriebenen Oberämtern.

b) Eigenthum. Die Güter sind größtentheils Eigenthum der Inhaber. In den neuwürtemb. Orten waren sie vormals fast durchgängig Falllehen, wurden aber in neuern Zeiten meist eigen gemacht. Auch in den altwürtemb. Orten, namentlich zu Seißen, Suppingen, Asch, Sunderbuch und Berghülen gab es ehemals viele Falllehen, hier sind sie aber längst schon in freyes Eigenthum verwandelt worden. Das Kloster Blaubeuren führte schon im 15ten Jahrhundert unter dem Prälaten Heinrich Schmid den Grundsatz durch, die Falllehen in Erblehen zu verwandeln.

c) Vertheilung. Die ganze Fläche des Grundeigenthums zerfällt in 49.172 Theile, fast gerade so viel als bey Saulgau. Hinsichtlich der Größe des Güterverbands tragen, der neuern Gesetzgebung ungeachtet, die meisten Orte noch das Gepräge des alten Lehens-Systems. Überall befinden sich noch Höfe und rechtlich verbundene Güter-Bestandtheile. Eigentliche und natürlich geschlossene Güter sind jedoch blos die beiden Höfe Altenthal und Ober-Schelklingen, und das Staatsgut Muschwang, die übrigen s. g. Höfe sind aus zerstreuten Gütern zusammengesetzt. Die Eintheilung in Bauernhöfe und Söldgüter, und somit in Bauern und Söldner oder Kleinhäusler findet auch hier statt, jedoch weniger in den altwürtembergischen, als in den neuwürtembergischen Orten. Die Bauerngüter sind in der Regel von derselben Größe wie in dem Oberamt Ehingen (S. Beschr. von Ehingen, S. 46); es gibt aber auch noch größere Höfe und solche, welche 500 und noch mehr Morgen enthalten. Dagegen sind die Söldgüter gewöhnlich kleiner als dort. Im

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 057. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_057.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)